Alle Informationen zur Einreichung, zu den förderbaren Kosten, zu den Bewertungskriterien und zum Ablauf der Förderung finden Sie im Ausschreibungsleitfaden Breitband Austria 2030: OpenNet – 3. Ausschreibung.
Alle notwendigen Formulare und Unterlagen finden Sie im Downloadcenter hier unten auf dieser Seite und im eCall beim Eingabefeld.
- Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.
- Projektbeschreibung (inhaltliches Förderungsansuchen) und die geplanten Kosten sind im eCall online einzutragen, erforderliche Dokumente sind im eCall hochzuladen.
- Im Fall eines Kooperationsprojekts muss jeder Projektpartner, nach der Einladung durch die Projektleitung, seinen eigenen Antrag im eCall abschließen.
- Die geografischen Plandaten sind in der WebGIS Applikation über das grafische User-Interface einzugeben oder als Geo-Package hochzuladen, bei Konsortien vom Konsortialführer.
- Nach erfolgreicher Einreichung wird automatisch eine Einreichbestätigung per E-Mail versendet.
- Nicht erforderlich: Firmenmäßige Unterzeichnung und zusätzliche Einreichung per Post.
Erforderliche Einreichdokumente wie aktuelle Jahresdaten, Konsortial- bzw. Kooperationsvereinbarung (nur bei Konsortialprojekten und Ko-Investitionen), Details zu den ZIS Abfragen, Verpflichtungserklärung etc. sind direkt im eCall im dafür vorgesehen Eingabefeld hochzuladen.
Bitte beachten Sie:
- Das Nachreichen oder Ergänzen von einzelnen Teilen des Antragformulars, sowie das Bearbeiten des Antrags nach Absenden des Förderungsansuchens ist nicht möglich!
- Spätester Zeitpunkt für den Projektstart: 1. Oktober 2025.
Anträge können durch den Förderungsnehmer oder durch vertretungsbefugte Personen eingereicht werden. Wir behalten uns vor, einen Nachweis für die Vertretungsbefugnis anzufordern. Wenn Sie den Nachweis nicht bringen, kann das Förderungsansuchen aus formalen Gründen abgelehnt werden.
Lückenschlussprogramm des Landes OÖ
Das Land Oberösterreich vergibt auf Grundlage des Förderungsprogramms BBA2030:ON eine Lückenschlussförderung. Als Rechtsgrundlage dient die Richtlinie des Landes Oberösterreich: OpenNet – Lückenschlussförderung OÖ für ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet.
Ergänzende Kriterien für das Lückenschlussprogramm des Landes OÖ, neben Vorgaben und Informationen in den Ausschreibungsunterlagen, sind:
- Der geplante Ausbau muss im Bundesland Oberösterreich liegen
- Anzahl neu erschlossener Haushalte: zwischen 20 und 100 Haushalten
- Maximale Kosten pro förderfähigem Haushalt: 11.000 €
- Förderbare Kosten: mind. 100.000 €, maximal 1.000.000 €
- Geplante Technologie: FTTH: Point-to-Point (Point-to-Multipoint ist nicht zulässig!)
Wenn eines der obigen Kriterien nicht erfüllt wird, erfolgt eine Ablehnung des Lückenschluss-Antrags aus Formalgründen.
Anschlussförderung
Einzelne Bundesländer gewähren Top up Förderungen zur Bundesförderung Breitband Austria 2030: OpenNet. Details dazu finden Sie unter den folgenden Links. Die Einreichbestätigung des Bundeslandes ist beim Antrag der Bundesförderung im eCall hochzuladen.
Vorarlberg
Das Land Vorarlberg gewährt im Rahmen der Initiative Breitband Austria 2030 des Bundes für die Richtlinien OpenNet eine zusätzliche Anschlussförderung (Top up). Nähere Informationen finden sie hier: Top up Vorarlberg Breitband Austria 2030.
Niederösterreich
Nähere Informationen finden sie hier: Beihilfen für den Breitbandausbau
Oberösterreich
Alle Details zur Förderung sowie die Förderanträge sind auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter „Forschung und Technologie“ zu finden.
Salzburg
Alle Details zur Förderung sowie die Förderanträge sind auf der Homepage des Landes Salzburg zu finden.
Tirol
Nähere Informationen finden sie hier: OpenNet Anschlussförderung Tirol