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FTI-Strategie 2030 - Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation

Forschung, Technologie und Innovation (FTI) stehen im Zentrum einer österreichischen Standortpolitik, die zukunftsorientiert sowie wettbewerbs- und innovationsfreundlich gestaltet ist.

Der Innovationsstandort Österreich wies in den vergangenen Jahren eine dynamische Entwicklung auf. Am 23.12.2020 wurde die FTI-Strategie 2030 von der Bundesregierung beschlossen:

Darin werden die wesentlichen Ziele und Handlungsfelder der FTI-Politik bis 2030 festgelegt.

Ziele:

  1. Zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken;
  2. Auf Wirksamkeit und Exzellenz fokussieren;
  3. Auf Wissen, Talente und Fertigkeiten setzen.

Handlungsfelder für Ziel 1:

  • Forschungs- und Technologieinfrastruktur (FTIS) ausbauen und Zugänglichkeit sichern;
  • Beteiligung an EU-Missionen, EU-Partnerschaften und „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEIs) steigern;
  • Internationalisierung fördern und strategisch ausrichten.

Handlungsfelder für Ziel 2:

  • Exzellente Grundlagenforschung fördern;
  • Die angewandte Forschung und ihre Wirkung auf Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen;
  • FTI zur Erreichung der Klimaziele.

Handlungsfelder für Ziel 3:

  • Humanressourcen entwickeln und fördern;
  • Internationale Perspektiven von Forschenden und Studierenden unterstützen.

Die Handlungsfelder greifen ineinander und wirken zusammen. Einzelne Handlungsfelder tragen daher auch zur Erreichung mehrerer Ziele bei.

Ziele und Handlungsfelder der FTI-Strategie werden durch jeweils dreijährige FTI-Pakte operationalisiert. Ein FTI-Pakt enthält budgetierte strategische Schwerpunkte und Maßnahmen zur Zielerreichung.

Die Bundesregierung hat am 23.12.2020 den ersten FTI-Pakt für 2021-2023 beschlossen. Seit 2024 wird die FTI-Strategie 2030 durch den zweiten FTI-Pakt 2024-2026, beschlossen am 20.12.2022, operationalisiert. Für den FTI-Pakt 2024-2026 standen ursprünglich rd. 5,05 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Summe wurde im Zuge der Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung auf rd. 5,2 Milliarden Euro erhöht.

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