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Antrag zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen
Anerkennungs-, Antrags- und Informationssystem (AAIS)
1
Vorformular
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Vorbildung
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Hochschulqualifikation
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Dokumente
5
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Bitte beachten Sie:
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Längere Bearbeitungszeiten
Aufgrund des enormen Antragsaufkommens muss bei Bewertungsanträgen aus folgenden Regionen aktuell mit einer längeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden:
Ukraine
Wir arbeiten mit vollem Einsatz am Abbau der Rückstände und ersuchen inzwischen um Ihr Verständnis.
Antragsziel(e):
Bewertung von Hochschulqualifikationen für berufliche Zwecke
Bewertung einer ausländischen Hochschulqualifikation: Empfehlung zum Wert einer außerhalb Österreichs erworbenen Hochschulqualifikation insbesondere zur Weiterverwendung am österreichischen Arbeitsmarkt. Das ausländische Diplom wird – sofern möglich – mit einem österreichischen Diplom verglichen. Zusätzlich wird der Status der ausländischen Hochschule als staatlich anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtung festgestellt. Für Staatsangehörige der EU/EWR Mitgliedstaaten oder Schweizer Staatsangehörige wird auch die Möglichkeit der beruflichen Anerkennung im Sinne des EU-Rechts geprüft.
Mit Inkrafttreten des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes – AuBG, BGBl. I Nr. 55/2016 in der geltenden Fassung, in der geltenden Fassung werden Bewertungen ausschließlich zum Zweck der Berufsausübung vorgenommen. Weitere Informationen zum AuBG
hier
.
Bewertungsanträge werden ab sofort entweder im Wege einer Kurzbewertung oder einer Bewertung bearbeitet:
Die
Kurzbewertung
ist eine vereinfachte Bewertung gemäß § 6 Abs. 2 des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes – AuBG, BGBl. I Nr. 55/2016. Sie ermöglicht die Einschätzung der bewerteten ausländischen Hochschulqualifikation auf einen Blick und ist kostenlos.
Die
Bewertung
enthält neben den Angaben der Kurzbewertung noch ergänzende Hinweise, die für die Einschätzung bestimmter ausländischer Hochschulqualifikationen erforderlich sind.
Die Entscheidung, ob die Bearbeitung in Form einer Kurzbewertung oder einer Bewertung erfolgt, obliegt ENIC NARIC AUSTRIA. Für Antragsteller/innen besteht keine Wahlmöglichkeit. Für weitere Informationen zu Antrag und Kostenbeteiligung siehe
hier
.
Zwingende Voraussetzung für eine Bewertung ist ein Wohnsitz in Österreich oder in einem EU-Mitgliedstaat. Dieser ist mittels aktueller ZMR-Meldebestätigung oder behördlicher Meldebestätigung aus dem betreffenden EU-Mitgliedstaat nachzuweisen. Anträge ohne Meldebestätigung können nicht erledigt werden.
Die Führung von akademischen Graden ist nicht Gegenstand der Bewertung. Die Rechtsgrundlage für die Führung akademischer Grade in Österreich ergibt sich aus § 88 in Verbindung mit § 116 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002.
Zur Erfüllung der Verpflichtung zur statistischen Erfassung gemäß Bildungsdokumentationsgesetz 2020 – BilDokG 2020, BGBl. I Nr. 20/2021, ist die Sozialversicherungsnummer
oder
bei Studierenden das Ersatzkennzeichen
oder
die Angabe „Ich besitze keine Sozialversicherungsnummer in Österreich“ einzufügen.
Die ausländische Original-Verleihungsurkunde über den Abschluss eines Hochschulstudiums muss als öffentliche Urkunde im Ausstellungsstaat von den zuständigen Behörden beglaubigt (=legalisiert) sein. Ergibt die Vorprüfung der Unterlagen, dass die diplomatischen Beglaubigungen fehlen oder unvollständig sind, wird der Antrag zur Verbesserung zurückgestellt. Nähere Informationen zur diplomatischen Beglaubigung finden Sie
hier
.
Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Einlangens der vollständigen Unterlagen sowie des Zahlungseingangs bearbeitet. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt derzeit bis zu acht Wochen.
Für die Zulassung zu einem weiterführenden Studium wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Einrichtung:
Universitäten
Fachhochschulen
Privatuniversitäten
Pädagogische Hochschulen
Die Bestätigung im Sinne des Integrationsrechts dient lediglich als Nachweis gemäß § 9 Abs. 4 Z 3 des Integrationsgesetzes – IntG, BGBl. I Nr. 68/2017, in der geltenden Fassung. Das bedeutet, Modul 1 der Integrationsvereinbarung gilt damit als erfüllt. Sie ist ausschließlich zur Vorlage bei der zuständigen Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde vorgesehen und trifft keine Aussage über das Vorliegen eines bestimmten Sprachniveaus.
Die ausländische Original-Verleihungsurkunde über den Abschluss eines Hochschulstudiums muss als öffentliche Urkunde im Ausstellungsstaat von den zuständigen Behörden beglaubigt (=legalisiert) sein. Ergibt die Vorprüfung der Unterlagen, dass die diplomatischen Beglaubigungen fehlen oder unvollständig sind, wird der Antrag zur Verbesserung zurückgestellt. Nähere Informationen zur diplomatischen Beglaubigung finden Sie
hier.
Die Zuständigkeit für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Schulzeugnissen liegt beim BMB. Bitte stellen Sie Ihren Antrag beim elektronischen Antragssystem zur Bewertung von im Ausland erworbenen Berufsbildungsabschlüssen. (
www.asbb.at
)
Weitere Informationen für die Zulassung zu einem Studium in Österreich finden Sie
hier
.
* Geschlecht:
männlich
weiblich
divers
Wählen Sie das Geschlecht des/der Antragstellers/Antragstellerin.
* Vorname:
Geben Sie den Vornamen des/der Antragstellers/Antragstellerin ein.
* Nachname:
Geben Sie den Nachnamen des/der Antragstellers/Antragstellerin ein.
Organisation:
Geben Sie den Namen der Organisation des/der Antragstellers/Antragstellerin ein.
Staat:
Geben Sie den Staat zur Adressangabe ein.
* Bundesland:
Wählen Sie das Bundesland indem Sie wohnhaft sind.
PLZ:
Geben Sie die Postleitzahl zur Adressangabe ein.
PLZ:
Geben Sie die Postleitzahl zur Adressangabe ein.
Ort:
Geben Sie den Ort zur Adressangabe ein. Falls der Ort nicht in der Liste ist, wählen Sie den Eintrag "Ort nicht in Liste" aus (letzter Eintrag) und geben Sie den Namen des Ortes in das dazugehörige, erscheinende Textfeld ein.
Ort:
Gemeindekennzahl:
Gemeindekennzahl (GKZ) des Meldezettels. Die GKZ befindet sich im Feld Ortsgemeinde auf Ihrer Meldebestätigung („Meldezettel“) (Bsp. GKZ 40101).
Bitte geben Sie in diesem Feld nur die Nummer ohne den Prefix GKZ ein.
Gemeindekennzahl:
Gemeindekennzahl (GKZ) des Meldezettels. Die GKZ befindet sich im Feld Ortsgemeinde auf Ihrer Meldebestätigung („Meldezettel“) (Bsp. GKZ 40101).
Bitte geben Sie in diesem Feld nur die Nummer ohne den Prefix GKZ ein.
Straße:
Geben Sie den Namen der Straße ein in der der/die Antragsteller/in wohnhaft ist, bzw. zu welcher der/die Antragsteller/in das Erledigungschreiben gesendet haben möchte (bei Versandart "Post").
Haus/ Stiege/ Tür:
Geben Sie Angaben zu Haus-/ Stiegen- und Türnummer ein. Falls nicht vorhanden geben Sie bitte "0" ein.
* Geburtsdatum:
Wählen Sie das Geburtsdatum des/der Antragstellers/Antragstellerin aus.
Geburtsstaat:
Wählen Sie das Geburtsland des/der Antragstellers/Antragstellerin aus.
Geburtsort:
Wählen Sie den Geburtsort des/der Antragstellers/Antragstellerin aus.
Geburtsort:
* Staatsbürgerschaft:
Wählen Sie die Staatsangehörigkeit des/der Antragstellers/Antragstellerin aus.
* Angestrebte Berufe:
Die Berufe welchen der/die Antragsteller/in anstrebt.
Sie können hier bis zu drei Berufe auswählen.
Zum Berufsinformationssystem.
* Personenkennzeichen:
Sozialversicherungsnummer in Österreich
Ihre Sozialversicherungsnummer finden Sie auf Ihrer e-card. Sie besteht aus einer vierstelligen Nummer gefolgt von einem sechsstelligen Geburtsdatum (Beispiel: 1234010180). In bestimmten Fällen kann das Geburtsdatum abweichen.
Falls Sie keine Sozialversicherungsnummer besitzen geben Sie bitte Ihr Ersatzkennzeichen (EKZ) an. Dieses finden Sie z.B. auf Ihrem Studienblatt hinter dem Geburtsdatum.
Beispiel EKZ: „ABCD311289“
Ersatzkennzeichen
"Ich besitze keine Sozialversicherungsnummer in Österreich"
* E-Mail:
Geben Sie hier eine E-Mail-Adresse ein, die für den weiteren Prozess primär verfügbar sein muss. An diese E-Mail-Adresse werden die Logindaten und bei der Versandart "E-Mail" das Erledigungsschreiben gesendet.
* Telefon:
Geben Sie hier eine Telefonnummer an, unter der man bei wichtigen Fragen weitere Auskünfte, in Bezug auf den Antrag, erhalten kann.
* Geburtsdatum wiederholen:
Wählen Sie das Geburtsdatum des/der Antragstellers/Antragstellerin aus.
* Erklärung:
Ich stimme der Verwendung meiner Daten gemäß den
Datenschutzbestimmungen
des BMBWF - ENIC NARIC AUSTRIA zur Bearbeitung meines Antrags zu. Meine personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich zu diesem Zweck verwendet bzw. übermittelt werden. Ich nehme zur Kenntnis, dass kein Rechtsanspruch auf Bearbeitung meines Antrags besteht.
Hinweis zu den Kosten im Sinne des § 4 Abs. 2 Z 4 des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes – AuBG, BGBl. I Nr. 55/2016 in der geltenden Fassung.
Wir weisen darauf hin, dass für eine Bewertung von Hochschulqualifikationen für berufliche Zwecke eine Kostenbeteiligung in Höhe von €150,- (ab drei zu bewertenden Qualifikationen €200,-) anfällt.
Der Betrag kann im Zuge des elektronischen Antragsverfahrens AAIS ausschließlich mit Kreditkarte (VISA, MasterCard, Discover, Diners Club) bezahlt werden.