Voraussetzungen für die Bewertbarkeit Ihres Abschlusses
-
Bei begründeten Zweifeln an der Authentizität der Zeugnisse ist eine Zeugnisbewertung nicht möglich.
-
Die Qualifikation muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den maßgeblichen Kriterien des Herkunftsstaates als Hochschule anerkannt ist.
-
Bei Hochschulabschlüssen aus Staaten, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist, muss der absolvierte Studiengang akkreditiert sein.
-
Bei Doppeldiplomen unter Beteiligung einer österreichischen Hochschule ist die Ausstellung einer Zeugnisbewertung nicht vorgesehen, da bereits ein österreichischer Abschluss vorliegt.
-
Bei Hochschulabschlüssen, die aufgrund grenzüberschreitender Kooperation bzw. unter Mitwirkung mehrerer Hochschulen erworben wurden (sog. Franchising), müssen alle beteiligten Institutionen nach dem Recht des Herkunftsstaates ordnungsgemäß als Hochschule anerkannt bzw. akkreditiert sein. Ferner müssen diese Abschlüsse hinsichtlich der Qualität den Anforderungen aller an der Kooperation beteiligter Staaten entsprechen und mit den hochschulrechtlichen Regelungen dieser Staaten vereinbar sein.