Diskussion:Liste von LSD-Analoga
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Benff in Abschnitt R1 von 1D-LSD nicht korrekt
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.LSD-ähnliche Stoffe plötzlich legal
[Quelltext bearbeiten]@Gardini: lto.de: Gesetzespanne: Gefährliche LSD-Derivate plötzlich legal. 20. Februar 2023, abgerufen am 22. Februar 2023. --질량 분석 (Diskussion) 14:03, 22. Feb. 2023 (CET)
- Es sind nicht alle LSD-Derivate betroffen, sondern (wenn überhaupt) diejenigen, bei denen R1 (Substituent am Indol-Stickstoff) einer Alkylcarbonylgruppe (bis C10) oder Cycloalkylcarbonylgruppe (Ringgröße C3 bis C6) entspricht („…eine Reihe von LSD-Derivaten…“). LSD-Abkömmlinge mit anderen R1-Gruppen sind (da nicht vom „Bindestrich-Komma-Fehler“ betroffen) weiterhin erfasst, mindestens sie sollten die aus der Tabelle entfernte Einordnung „erfasst vom NpSG“ wieder erhalten. Bei den anderen plädiere ich für einen Hinweis auf die unklare Rechtslage. --Benff 19:09, 23. Feb. 2023 (CET)
- @Benff: Hab mal wieder den alten Zustand hergestellt und mir den Gesetzestext durchgelesen, da wurde nur ein "," in ein "-" umgewandelt. Sehr fraglich. Ich hab jetzt bei allen Substanzen mit R1-Sub ein "möglich" hinzugefügt. Nur bei 1D-LSD war der Konsens, eine Auslassung beizubehalten, da es derzeit nicht unter das NpSG fällt. Vielleicht willst Du noch mal drüber schauen --질량 분석 (Diskussion) 13:37, 28. Feb. 2023 (CET)
- Bis auf MLD-41 sehe ich es auch so; Me (=Methyl) ist doch eine Alkyl- und keine Alkylcarbonylgruppe? --Benff 15:40, 28. Feb. 2023 (CET)
- Äh, ja. Du hast Recht. Das NpSG ist harter Tobak, allein verlier ich den Überblick. --질량 분석 (Diskussion) 18:21, 28. Feb. 2023 (CET)
- Bis auf MLD-41 sehe ich es auch so; Me (=Methyl) ist doch eine Alkyl- und keine Alkylcarbonylgruppe? --Benff 15:40, 28. Feb. 2023 (CET)
- @Benff: Hab mal wieder den alten Zustand hergestellt und mir den Gesetzestext durchgelesen, da wurde nur ein "," in ein "-" umgewandelt. Sehr fraglich. Ich hab jetzt bei allen Substanzen mit R1-Sub ein "möglich" hinzugefügt. Nur bei 1D-LSD war der Konsens, eine Auslassung beizubehalten, da es derzeit nicht unter das NpSG fällt. Vielleicht willst Du noch mal drüber schauen --질량 분석 (Diskussion) 13:37, 28. Feb. 2023 (CET)
Bundesregierung korrigiert LSD-Panne
[Quelltext bearbeiten]„In wenigen Tagen wird dann auch die nach Ansicht der Bundesregierung gefährliche LSD-Variante "1V-LSD", bis vor kurzem noch frei verkäuflich, endgültig verboten und der Handel damit nach dem NpSG unter Strafe gestellt sein.“[1]
--질량 분석 (Diskussion) 00:12, 6. Mär. 2023 (CET)
R1 von 1D-LSD nicht korrekt
[Quelltext bearbeiten]Nach en:1D-LSD ist der angehängte Rest R1 zyklisch, es sind daher nur zwei CH2-einheiten und nicht vier, an je einer CH-Einheit hängt eine CH3 (Methylgruppe). --Petra Delius (Diskussion) 11:52, 27. Mär. 2023 (CEST)
- Done. @Petra Delius, Benff: Korrekt so? --질량 분석 (Diskussion) 20:41, 6. Apr. 2023 (CEST)
- Meiner Meinung nach nach, ja. --Benff 21:50, 6. Apr. 2023 (CEST)
Einzelnachweise
[Quelltext bearbeiten]- ↑ Lto: LSD-Panne: Lauterbach korrigiert Verordnung. In: lto.de. 3. März 2023, abgerufen am 5. März 2023.