Open Access, wie es unter anderem in der grundlegenden Berliner Erklärung definiert wird, bedeutet nicht nur den kostenlosen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen, sondern auch die Möglichkeit, diese frei nachzunutzen. Was dabei genau erlaubt ist, wird durch freie Lizenzen geregelt. Dabei gibt es immer wieder Fragen zur Wahl der besten Lizenz.
Das Urheberrecht erlaubt eine Nachnutzung von Texten oder Bildern ohne Zustimmung der Rechteinhaber:innen nur in sehr engen Grenzen. So dürfen urheberrechtlich geschützte Werke beispielswiese nicht weiterverbreitet oder verändert werden. Um das als Rechteinhaber:in pauschal zu erlauben, können freie Lizenzen vergeben werden. Diese legen genau fest, wie Werke von anderen genutzt werden dürfen, ohne dass eine gesonderte Erlaubnis notwendig ist.
Die vier Bausteine von Creative-Commons-Lizenzen
In der Wissenschaft (und vielen anderen Bereichen) sind die Lizenzen von Creative Commons (CC) etabliert. Diese bestehen aus den vier Bausteinen „BY“ (by, Namensnennung), „SA“ (Share alike; Weitergabe unter gleichen Bedingungen), „ND“ (No derivatives, keine Bearbeitungen) und „NC“ (non commercial, keine kommerzielle Nutzung). Diese Bausteine können in sechs Varianten miteinander kombiniert werden, von der liberalsten Lizenz CC BY (Namensnennung) bis zur restriktivsten Lizenz CC BY-NC-ND (Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitungen). Für die Wissenschaft hat sich CC BY als ideale Lizenz erwiesen, da sie die bestmögliche Verbreitung und Nachnutzung der Forschungsergebnisse ermöglicht, aber gleichzeitig sicherstellt, dass diese mit den Namen der Autor:innen verbunden sind. Dennoch gibt es immer wieder Unsicherheit bei der Wahl der Lizenz, in letzter Zeit auch verbunden mit Sorgen wegen der möglichen Nachnutzung durch KI-Unternehmen.
CC BY bei den DEAL-Verträgen
Über die DEAL-Verträge mit den Verlagen Elsevier, Springer Nature und Wiley können Forschende an zahlreichen deutschen Einrichtungen, auch der Leibniz Universität Hannover (LUH), in den meisten Zeitschriften dieser Verlage standardmäßig und ohne persönliche Kosten Open Access publizieren. Bei der Veröffentlichung haben Autor:innen meist die Wahl zwischen unterschiedlichen Creative-Commons-Lizenzen. Das DEAL-Konsortium hat jetzt eine Kampagne unter dem Motto „Open Access means CC BY“ gestartet, um darauf hinzuweisen, dass die Lizenz CC BY die beste Wahl ist, um die Sichtbarkeit und Reichweite der Publikationen zu maximieren. Auf einer neuen Website erläutert das Konsortium die Vorteile von CC BY und warum insbesondere Lizenzen mit dem Zusatz „-NC“ („non-commercial“) vermieden werden sollten.
Ein Problem von NC-Lizenzen ist, dass nicht klar definiert ist, was unter „kommerziell“ zu verstehen ist. Im Zweifelsfall wird das von Gerichten entschieden, die den Begriff meist sehr weit auslegen. Sobald Geld fließt, auch ohne Gewinnabsicht, etwa bei privaten Blogs, kann eine Einstufung als kommerzielle Nutzung erfolgen. Mit einer NC-Lizenz verhindert man also auch durchaus erwünschte Nachnutzungen.
Ein weiteres Problem ergibt sich bei Veröffentlichung in einer Zeitschrift. Um den Artikel zu veröffentlichen und zu verbreiten, benötigt der Verlag das Recht der kommerziellen Nutzung. Wenn Autor:innen selbst die Lizenz CC BY vergeben, ist das kein Problem. Wenn sie aber eine NC-Lizenz wünschen, müssen sie dennoch dem Verlag das Recht der kommerziellen Nutzung einräumen. Meist besteht der Verlag dann auf einer Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte und vergibt dann selbst eine NC-Lizenz. Damit kann der Verlag die Arbeit kommerziell verwerten und auch Lizenzen an Dritte, zum Beispiel KI-Unternehmen, vergeben. Andere, darunter auch die Autor:innen selbst, bleiben hingegen außen vor. Deshalb empfehlen die Open-Access-Richtlinien vieler Einrichtungen, keine auschließlichen Nutzungsrechte zu übertragen.
CC BY bedeutet im Übrigen nicht, dass alles erlaubt ist. Änderungen müssen gekennzeichnet sein, und die Lizenz deckt nicht die Nutzung zu illegalen Zwecken oder die Verletzung von Persönlichkeits- oder Markenrechten.
Zahlreiche Einrichtungen, Organisationen und Förderer empfehlen oder fordern CC BY. Bereits 2014 hat die Allianz der der deutschen Wissenschaftsorganisationen einen Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft veröffentlicht und CC BY als Standard bezeichnet. Wenn Publikationskosten von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert werden, soll standardmäßig CC BY gewählt werden. Auch Plan S, die Open-Access-Initiative von internationalen Förderorganisationen, verlangt, dass Publikationen unter einer freien Lizenz, bevorzugt CC BY, erscheinen.
CC BY bei den Open-Access-Angeboten der TIB
Auch die Open-Access-Angebote und -Dienste der TIB orientieren sich an dieser Lizenz:
- Die Open-Access-Policy der TIB und die Open-Access-Richtlinie der LUH empfehlen CC BY.
- CC BY ist ein fester Bestandteil der Verhandlungen von Transformationsverträgen.
- Für eine vollständige Finanzierung von Artikelgebühren (APCs) aus dem Publikationsfonds der LUH müssen die Best-Practice-Kriterien erfüllt sein. Zu diesen zählt, dass der Artikel unter der Lizenz CC BY veröffentlicht wird.
- Zeitschriften und Schriftenreihen, die an der Finanzierung durch KOALA-Konsortien teilnehmen, müssen gewisse Mindeststandards erfüllen. So müssen die Publikationen mit einer Creative-Commons-Lizenz versehen werden, wobei CC BY als Standard gilt.
- Unser Verlag TIB Open Publishing hat Offenheit als Grundprinzip. Alle veröffentlichten Inhalte werden unter der Lizenz CC BY verbreitet.
- Das TIB AV-Portal ermöglicht die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Videos und empfiehlt dafür CC BY.
Die Lizenz CC BY ist etabliert und bildet einen weiten, dabei klaren und leicht verständlichen Rahmen für die Nachnutzung. Damit entspricht sie den Grundprinzipien von Open Access und sorgt für die bestmögliche Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht nur in der Wissenschaft selbst, sondern auch in die Gesellschaft.
Beitragsbild: Jonas Hauss, https://doi.org/10.5446/53409, CC BY 3.0 DE
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