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Die im Curriculum bestehenden Anmeldevoraussetzungen zu Lehrveranstaltungen gelten gem. § 59 Abs. 1 Ziffer 3 UG 2002 auch für Mitbeleger:innen. 

Antrag Mitbelegung

Die Mitbelegung muss für jedes Semester innerhalb der Zulassungsfrist erfolgen. 

Hierzu sind folgende Unterlagen in der Studienabteilung vorzulegen bzw. per E-Mail an studieninfo@vetmeduni.ac.at zu übermitteln: 

  • Studierendenausweis
  • Aktuelles Studienblatt der Stammuniversität

Der ÖH-Beitrag und ein allfälliger Studienbeitrag ist pro Semester nur einmal an der Stammuniversität zu entrichten. 

Nach dem Antrag

Nachdem Sie die Zugangsdaten zu Ihren Accounts erhalten haben und diese freigeschalten sind, können Sie sich selbständig zu den Lehrveranstaltungen (ausgenommen Übungen und Lehrveranstaltungen verbunden mit Fachprüfungen) anmelden.

Eine Mitbelegung ist NICHT möglich, wenn

  • Sie bereits für ein ordentliches Studium an der Vetmeduni Vienna zugelassen sind. 
  • Sie an einer Fachhochschule studieren.
  • Sie an einer nicht-österreichischen Universität studieren.
  • Sie über ein Mobilitätsprogramm an einer anderen Universität zugelassen sind.
  • Sie an der zulassenden Universität (Stammuniversität) ein außerordentliches Studium betreiben.
  • Sie an der zulassenden Universität beurlaubt sind.

Fortsetzung der Mitbelegung:

Möchten Sie Ihre Mitbelegung im Folgesemester fortsetzen, so schreiben Sie eine Fortsetzungsmeldung mit dem aktuellen Studienblatt der Stammuniversität an studieninfo@vetmeduni.ac.at.
 

Fragen?