150.000 Anträge offen
Frist für Stromkostenentlastungszuschuss läuft aus
Der Stromkostenergänzungszuschuss (SKEZ) wird seit Dezember 2022 in vier Tranchen ausbezahlt. Berechtigt sind Haushalte, in denen mehr als drei Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und die ihren Strom über einen Haushaltszählpunkt beziehen. Insgesamt sind das mehr als 700.000 Adressen in Österreich. Wer den Zuschuss bisher nicht beantragt hat, sollte schnell sein, denn die Antragsfrist läuft mit Ende des Jahres aus.
ÖSTERREICH. Beim überwiegenden Anteil der berechtigten Haushalte konnte der SKEZ bereits automatisch berücksichtigt werden. Mit Stand Oktober 2024 wurden laut Finanzministerium insgesamt 88,6 Millionen Euro ausbezahlt. In rund 60 Prozent der Fälle war demnach eine automatische Berücksichtigung möglich, wobei die Verarbeitung noch nicht abgeschlossen ist. So seien derzeit pro Tranche noch etwa 150.000 Anträge offen, gab das Ministerium am Freitag bekannt.
Brunner: "Versäumen Sie den Antrag nicht"
"Mit dem Stromkostenergänzungszuschuss entlastet die Bundesregierung Mehrpersonenhaushalte. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, versäumen Sie nicht, den Zuschuss zu beantragen. Bis Ende des Jahres haben Sie dazu noch Zeit", erklärte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).
Insgesamt 150.000 Anträge wurden laut Finanzministerium noch nicht gestellt. Häufig betreffe das Bürgerinnen und Bürger, die bereits in der ersten Tranche Anspruch auf den SKEZ hatten, diesen aber nicht geltend gemacht haben. Sofern die Daten des jeweiligen Haushalts nicht automatisch ermittelt werden konnten, müssen die Bewohnerinnen und Bewohner dafür einen Antrag stellen. Dazu seien vom Finanzministerium Erinnerungsschreiben verschickt worden, "entweder an die in FinanzOnline hinterlegte E-Mailadresse oder per Post".
Höhe des Stromkostenergänzungszuschusses
Der SKEZ ist ein vom tatsächlichen Stromverbrauch unabhängiger Fixbetrag, der für drei Tranchen auf der Jahres- bzw. Schlussabrechnung berücksichtigt wird. Er gilt für die vierte und jede weitere in einem Haushalt gemeldete Person.
- 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 - 61,25 Euro pro Person (Tranche 1)
- 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 - 52,50 Euro pro Person (Tranche 2)
- 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 - 52,50 Euro pro Person (Tranche 3)
- 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 - 52,50 Euro pro Person (Tranche 4)
Das Finanzministerium liefert dazu auch ein Beispiel: "Ein Ehepaar mit zwei Kindern ist in einem gemeinsamen Haushalt hauptwohnsitzgemeldet. Die Familie hat Anspruch auf den SKEZ und erhält ein Erinnerungsschreiben per Post. Nun kann einer der beiden Ehepartner den Antrag stellen - er stellt ihn für die erste Tranche des SKEZ. Die Zuschüsse aus den Tranchen 2-4 erhält die Familie in den folgenden Monaten automatisch, nachdem sie ihre Daten einmal übermittelt hat, sofern die Familie nicht umzieht und nicht kleiner oder größer wird."
So stellst du deinen Antrag
Die Antragstellung für den SKEZ erfolgt digital unter https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/haushalt/antrag. Um einen Antrag zu stellen, benötigt man die Identifikations- sowie die Prüfnummer, die im Schreiben der Bundesregierung enthalten sind. Anspruchsberechtigte Haushalte, die weder eine E-Mail noch ein Infoschreiben per Brief erhalten haben, können sich an die Hotline des Finanzministeriums unter "+43 (0) 50 23 27 80" wenden.
Alle Informationen zum Stromkostenergänzungszuschuss erhältst du hier.
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