Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Linz ist bemüht, ihre Online-Angebote im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.linz.at und für folgende Subseiten:

Die Stadt Linz orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG 2), Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.  

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m§ 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.

Seit der Erstellung dieser Webseiten wird hoher Wert auf die Einhaltung der WCAG-Richtlinien gelegt. Die Webseiten erfüllen grundsätzlich einen hohen Grad an Barrierefreiheit, manche Elemente sind noch nicht vollständig WCAG-konform, werden aber derzeit angepasst. Diese Erklärung wird nach Abschluss der Optimierungen aktualisiert.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • PDF-Dokumente sind nicht "technisch barrierefrei" (UA konform).

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Ein großer Teil der PDF- und Office-Dokumente ist nicht barrierefrei. Bei neuen Dokumenten wird darauf geachtet, diese möglichst zugänglich zu gestalten oder die wesentlichen Informationen der Dokumente zusätzlich in barrierefreier Form auf den Webseiten verfügbar zu machen. Eine Überarbeitung aller bestehenden Dokumente würde einen unzumutbar hohen Aufwand darstellen.
  • Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Stadt Linz stehen im Bereich Stadtpolitik/Finanzen als nicht barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung. Es werden aber zusätzlich auf der Plattform „Open Data Österreich“ wesentliche Inhalte daraus in Form von CSV-Dateien veröffentlicht. Eine barrierefreie Umsetzung dieser PDF-Dokumente würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen.
  • Der Bereich „Linz Zahlen“ stellt zu verschiedensten Themenbereichen Statistiken in Form von nicht-barrierefreien PDF-Dokumenten und Bild-Grafiken zur Verfügung. Das Zahlenmaterial wird jedoch zusätzlich in Form von CSV-Dateien auf der Plattform „Open Data Österreich“ veröffentlicht. Eine vollständige barrierefreie Umsetzung der PDF-Dokumente würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der  anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Dateien mit Büroanwendungsformaten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und deren Inhalte nicht für laufende Verwaltungsverfahren des jeweiligen Rechtsträgers erforderlich sind. 
  • Medienservices (Pressemeldungen) stehen seit dem Jahr 2003 über die Medienservice-Suche online zur Verfügung. Pressekonferenz-Unterlagen in Form von PDF-Dokumenten werden neben der Textform auf den Inhaltsseiten zusätzlich zum Download/Druck angeboten. Diese Dokumente werden nicht hinsichtlich Barrierefreiheit behandelt. Das gilt auch für Dokumente auf anderen Inhaltsseiten, deren wesentlicher Inhalt barrierefrei auf der verlinkenden Seite zugänglich ist (z.B. Flyer, Plakate, Programmhefte). 
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Pressekonferenzunterlagen der Unternehmensgruppe Stadt Linz (werden zusätzlich auf www.linz.at mitveröffentlicht), fallen nicht in den Einflussbereich der Stadt und sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden. 
  • Die Budget-Gemeinderatssitzung wurde von 2010 bis 2021 live auf dem städtischen YouTube-Kanal  übertragen und stand im Anschluss als Aufzeichnung zur Verfügung. Seit dem 22.09.2022 werden alle Sitzungen des Linzer Gemeinderates live im Internet übertragen. Für diese mehrstündigen Videos stehen keine Untertitel zur Verfügung, der komplette Wortlaut der Sitzungen ist aber über die Wortprotokolle der Gemeinderatssitzungen in Textform zugänglich. Diese sind bei der jeweiligen Aufzeichnung verlinkt.  
  • Für die geografischen Informationsangebote unter webgis.linz.at (z.B. Flächenwidmungspläne, Bebauungspläne, …) sind keine barrierefreien Alternativen möglich. Bei Karten auf Inhaltsseiten (Events/Services) werden die Adressen aller geografischen Markierungen zusätzlich in Textform angegeben.
  • Textabstände laut Kriterium 1.4.12  WCAG 2.1 können über User-Stylesheets entsprechend modifiziert werden, ohne dass es zu einem Verlust an Funktion oder Information kommt.
    Bei Verwendung des "BIT-V Bookmarklets" welches häufig zum Testen verwendet wird, kann es zu Überschneidungen von Inhalten kommen, reale User-Stylesheets funktionieren jedoch problemlos.

Diese Erklärung wurde am 12.10.2020 auf Basis einer ​​​manuellen und automatisierten Accessibility Evaluierung der doloops Gmbh anhand von 14 Samples der Website (12.10.2020) erstellt. Ein Nachtest erfolgte im Dezember 2020 auf Basis dieser Samples, weitere Optimierungsmaßnahmen wurden bis Februar 2021 umgesetzt.

Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Die Erklärung wurde zuletzt am 07.04.2021 überprüft und aktualisiert.

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns diese Barrieren per E-Mail zu melden. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt

Magistrat Linz
Kommunikation und Marketing
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4041 Linz
Telefon: +43 732 7070
Fax: +43 732 7070 54 2110
E-Mail: [email protected]

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:

Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren

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Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal / Abteilung Personal / Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
Telefon: +43 732 77 20-117 68
Fax: +43 732 77 20-21 17 96
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