Auch mit Filesharing-Abmahnungen tätig: Die Rechtsanwälte Winterstein aus Frankfurt/Main
Die IPforce GmbH ist Inhaberin zahlreicher Urheberrechte von Musik und Filmen. Nach den Angaben auf ihrer eher schlicht gehaltenen Internetseite verfolgt sie im eigenen Namen Urheberrechtsverletzungen im Internet, insbesondere über sog. Tauschbörsen wie z.B. Torrent, eMule oder Gnutella.
Da der IPforce GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht an dem der I-ON NEW MEDIA GMBH zustehenden Verwertungsrecht der öffentlichen Zugänglichmachung von bestimmten Filmen eingeräumt wurde (u. a. der Death Note Trilogie und drei Filmen über Michael Jackson), ist gerade hier mit zahlreichen Fileshare-Abmahnungen zu rechnen. Abgemahnt wurden insoweit bisher Internetanschlussinhaber wegen der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Filmen in sogenannten Tauschbörsen bzw. Filesharing-Netzwerken (Peer-to-Peer-Netzwerke oder P2PNetzwerke). Diese funktionieren dergestalt, dass Sie nicht nur Filme auf Ihren Rechner herunterladen, sondern während des Downloads andere Besucher der Tauschbörse ihrerseits auf die von Ihnen bereits herunter geladenen Film-Datenmengen zugreifen können, um diese von Ihnen zu erhalten. Dadurch bieten Sie während Ihres Downloads die betreffenden Filme anderen Internet-Usern unerlaubt an (Upload). Auch wenn einige Fileshare-Programme dem Upload widersprechen können, ist dieser dadurch letztlich nicht ausgeschlossen. Durch spezielle Software finden dann sogenannte Anti-Piracy-Unternehmen u. a. Ihre IP-Adresse heraus und geben diese an deren Auftraggeber weiter. Da Ihre IP-Adresse dynamisch ist, stimmt diese in der Regel nicht mehr mit Ihrer aktuellen Adresse überein.
Wie sieht eine solche Filesharing Abmahnung aus
Auf Filesharing Abmahnungen spezialisierte Kanzleien wie die Rechtsanwälte Winterstein erhalten dann dadurch Ihren Namen und Ihre Anschrift, dass die Anwälte entweder im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen Ihren Provider einen Auskunftsanspruch geltend machen oder – seltener – ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren in die Wege leiten. Das Ergebnis dieses Vorgehens ist die Filesharing-Abmahnung der Rechtsanwälte Winterstein, in der Ihnen der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung gemacht wird.
Das fordern die Rechtsanwälte Winterstein von Ihnen
Neben der Abgabe einer vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen einer unberechtigten öffentlichen Zugänglichmachung des im Einzelnen genannten Films, die Sie unterzeichnen sollen, verlangten die Rechtsanwälte Winterstein eines Pauschalbetrags in Höhe von 850 Euro (für die Death Note Trilogy in Höhe von 2.550 Euro) für deren ansonsten angeblich weitaus höheren Rechtsanwalts- bzw. Schadensersatzkosten. Dabei wird Ihnen für die Abgabe der Unterlassungserklärung eine so kurze Frist gesetzt, dass diese häufig schon bei etwas längeren Postlaufzeiten erschöpft ist. Solche kurzen Fristen werden aber von der Rechtsprechung ebenso als zulässig erachtet wie die Tatsache, dass Ihnen die Filesharing-Abmahnung mit einfacher Briefpost zugesendet wird. Genau so wäre es möglich, dass Sie die Abmahnung per Telefax oder Email erhalten. Eine beigefügte Vollmacht wäre ebenfalls nicht erforderlich, die Rechtsanwälte Winterstein bieten allerdings die Einsicht in einer im Internet bereit gestellten Generalvollmacht an.
Darum sollten Sie die kurze Frist einhalten
Erhalten Sie eine Fileshare-Abmahnung der Rechtsanwälte Winterstein, sollten Sie diese unbedingt ernst nehmen und auch die kurzen Fristen einhalten. Geschieht dies nicht, kann es sein, dass Sie innerhalb von wenigen Tagen eine einstweilige Verfügung, gerichtet auf Unterlassung, erhalten. Da die Streitwerte, wonach sich die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten bemessen, bei der unerlaubten öffentlichen Verbreitung von Filmen bis zu 30.000 Euro betragen können, kommen bei einem Gerichtsverfahren erhebliche Kosten auf Sie zu.
Das Einhalten der kurzen Frist bedeutet allerdings keinesfalls, dass Sie die vorbereitete Unterlassungserklärung in dieser Form unterzeichnen und an die Rechtsanwälte Winterstein zurückschicken sollen. Davon kann Ihnen nur abgeraten werden, da diese Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst ist und Sie auf 30 Jahre daran gebunden sind, ohne sich dagegen zur Wehr setzen zu können. Auch im „ersten Schreck“ beabsichtigte Anrufe bei den Rechtsanwälten Winterstein sollten unterbleiben, da diese zum einen zu nichts führen und zum anderen gegen Sie verwendet werden können. Soweit Sie sich im Internet informieren und dort etwas von einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ lesen, ist dies sicherlich der richtige Ansatz. Denn mit einer modifizierten Unterlassungserklärung gestehen Sie nur das zu, was Sie unbedingt müssen. Trotzdem sollten Sie sich hüten, das Muster einer solchen Unterlassungserklärung „auf die Schnelle“ und ohne anwaltliche Prüfung zu übernehmen. Gerade eine nicht exakt auf Ihren Fall zutreffende modifizierte Unterlassungserklärung kann erst recht dazu führen, dass gegen Sie eine einstweilige Verfügung beantragt wird.
So gehen Sie mit der Fielsharing-Abmahnung angemessen um
Um sich weitestgehend vor den möglichen Folgen der Abmahnung zu schützen, sollten Sie diese von einem Fachanwalt für Urheberrecht aufsetzen lassen. Hierzu ist es in der Regel noch nicht einmal erforderlich, dass Sie den Anwalt persönlich aufsuchen, sondern die Übermittlung der Abmahnung etwa per Fax oder als eingescannten Text mittels Email genügt. Zudem bieten diese Anwälte häufig günstige Pauschalpreise, wonach Sie ruhig fragen sollten. Nur so ist ein rechtlich einwandfreier Wortlaut der modifizierten Unterlassungserklärung gewährleistet und auch sicher gestellt, dass die Erklärung „vorbeugend“ gegen weitere mögliche Fileshare-Abmahnungen der Rechtsanwälte Winterstein wirkt.
Daneben prüft ein spezialisierter Anwalt aber auch, ob Sie trotz Ihrer Eigenschaft als Internetanschlussinhaber überhaupt von der Abmahnung betroffen sind. So sind verschiedene Fälle denkbar, in denen die sogenannte Störerhaftung nicht greift. Das ist etwa gegeben, wenn Sie Ihren WLAN-Anschluss ausreichend gegen die unbefugte Benutzung von Dritten gesichert haben und im Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung nachweislich verreist waren oder Ihre minderjährigen Kinder eine rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen verboten hatten und nicht abzusehen war, dass die Kinder gegen das Verbot verstoßen (zu letzterem siehe BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12). Gerade hier ist es wichtig, dass die möglicherweise besonderen Umstände Ihres Einzelfalls rechtlich berücksichtigt werden.
Darüber hinaus klärt Ihr Rechtsanwalt insbesondere, ob die von den Rechtsanwälten Winterstein geltend gemachte Schadenspauschale angemessen ist. Das gilt speziell für die Death Note Trilogy, wo die Rechtsanwälte Winterstein eine Pauschale in Höhe von 2.550 Euro fordern. Üblicherweise bewegen sich solche Pauschalen in einer Größenordnung zwischen 450 und 1.200 Euro, so dass ein Betrag von 2.550 Euro zumindest diskussionswürdig erscheint.
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