Antrag auf Beurlaubung
Download Antrag
Der unterschriebene und begründete Antrag auf Beurlaubung ist bis zum Beginn des Semesters, für das die (erstmalige) Beurlaubung beantragt wird, beim zuständigen Organ für studienrechtliche Angelegenheiten, Institutsleitung, einzubringen. Die Insitutsleitung entscheidet über den Antrag.
Konsequenzen
Der Status „Studierende*r“ bleibt trotz Beurlaubung bestehen.
Sind Studierende beurlaubt, müssen sie keinen Studienbeitrag bezahlen, sehr wohl aber den ÖH-Beitrag. Auch während der Beurlaubung können Studierende die Bibliothek und die Computerräume benützen. Die Mitversicherung bei Angehörigen und auch die studentische Selbstversicherung sind im Rahmen einer Beurlaubung nicht möglich.
Während einer Beurlaubung kann keine Familienbeihilfe bezogen werden.
Gesetzliche Grundlage
Auszug aus dem Hochschulgesetz 2005 idgF, 1.Oktober 2017, § 58
§ 58. (1) Studierende sind bei folgendenn Anlässen auf Antrag für ein oder mehrere Semester bescheidmäßig zu beurlauben:
- Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder
- Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert, oder
- Schwangerschaft oder
- Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten oder
- Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
Weitere Gründe können in der Satzung festgelegt werden.
(2) Die Beurlaubung ist bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes kann die Beurlaubung bis längstens zum Ende der Nachfrist des jeweiligen Semesters beantragt werden.
(3) Die Beurlaubung wirkt für alle Studien der Bildungseinrichtung, an welcher diese beantragt wurde und bei gemeinsam eingerichteten Studien für alle Studien der beteiligten Bildungseinrichtungen.
Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher sowie künstlerischer Arbeiten ist unzulässig.