Pfandgläubiger
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Pfandgläubiger (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Pfandgläubiger | die Pfandgläubiger |
Genitiv | des Pfandgläubigers | der Pfandgläubiger |
Dativ | dem Pfandgläubiger | den Pfandgläubigern |
Akkusativ | den Pfandgläubiger | die Pfandgläubiger |
Worttrennung:
- Pfand·gläu·bi·ger, Plural: Pfand·gläu·bi·ger
Aussprache:
- IPA: [ˈp͡fantˌɡlɔɪ̯bɪɡɐ]
- Hörbeispiele: Pfandgläubiger (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Person, die das Recht hat, sich gegenüber dem Pfandschuldner aus der Verwertung eines Pfandgegenstandes zu befriedigen
Herkunft:
- [1] Determinativkompositum aus Pfand und Gläubiger
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Pfandbesteller, Verpfänder
Gegenwörter:
- [1] Pfandschuldner
Unterbegriffe:
- [1] Hypothekar
Beispiele:
- [1] „Der Pfandgläubiger ist nicht verpflichtet, einem ihm im Range nachstehenden Pfandgläubiger das Pfand zum Zwecke des Verkaufs herauszugeben.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pfandgläubiger“
Quellen: