Jugendamt
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Jugendamt (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Jugendamt | die Jugendämter |
Genitiv | des Jugendamtes des Jugendamts |
der Jugendämter |
Dativ | dem Jugendamt dem Jugendamte |
den Jugendämtern |
Akkusativ | das Jugendamt | die Jugendämter |
Worttrennung:
- Ju·gend·amt, Plural: Ju·gend·äm·ter
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] Behörde, die für öffentliche Jugendhilfe zuständig ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Jugend und Amt
Oberbegriffe:
- [1] Behörde, Verwaltung
Unterbegriffe:
- [1] Landesjugendamt
Beispiele:
- [1] In Deutschland muss jeder Landkreis ein Jugendamt unterhalten.
- [1] „Die Fürsorgestelle hieß jetzt Jugendamt, und sie saß lange auf dem Flur, ehe man sie vorließ.“[1]
- [1] „Es dauerte noch ein paar Tage, bis das Jugendamt die einzige lebende Verwandte meiner Eltern ausfindig gemacht hatte, denn sie war gerade in Frankreich.“[2]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Behörde, die für öffentliche Jugendhilfe zuständig ist
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- [1] Wikipedia-Artikel „Jugendamt“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jugendamt“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Jugendamt“
- [1] The Free Dictionary „Jugendamt“
- [1] Duden online „Jugendamt“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Jugendamt“
Quellen:
- ↑ Mechtild Borrmann: Grenzgänger. Die Geschichte einer verlorenen deutschen Kindheit. Roman. Droemer, München 2019, ISBN 978-3-426-30608-6, Seite 190.
- ↑ Elisabeth Beer: Die Bücherjägerin. Roman. 1. Auflage. DuMont, Köln 2023, ISBN 978-3-8321- 6638-0 , Seite 34.