Villingen (Hungen)

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Villingen
Stadt Hungen
Wappen von Villingen
Koordinaten: 50° 30′ N, 8° 56′ OKoordinaten: 50° 30′ 15″ N, 8° 56′ 17″ O
Höhe: 162 (147–167) m ü. NHN
Fläche: 13,02 km²[1]
Einwohner: 1339 (30. Juni 2018)[2]
Bevölkerungsdichte: 103 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 1977
Postleitzahl: 35410
Vorwahl: 06402
Dorfplatz an der Linde, Juli 2012
Dorfplatz an der Linde, Juli 2012

Villingen ist ein Stadtteil von Hungen im mittelhessischen Landkreis Gießen.

Geographische Lage

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Villingen liegt nordöstlich der Kernstadt Hungen. Der Dorfkern ist auf einer Niederterrasse entstanden, die sich hier an das rechte westliche Ufer der Horloff heranschiebt. Westlich des Ortes liegt der Oberweidgraben. Die Gemarkungsfläche beträgt 1302 Hektar, davon sind, besonders in den Höhenlagen, 604 Hektar bewaldet (Stand: 1961). Die höchste Erhebung ist der Diethersberg (246 m) im Osten der Gemarkung. Der Borgelberg (211 m) erhebt sich jenseits der Horloff als bewaldete Kuppe über dem Ort.

Eine erste urkundliche Erwähnung des Ortes ist heute nicht mehr feststellbar, jedoch wurde um 1300 die Kirche mit ihrem gotischen Chorturm gebaut. Ab 1423 waren die Grafen von Solms die Herren von Villingen.

Die Bewohner hatten es in diesem Gebiet besonders schwer und während des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) war der Ort zeitweise regelrecht entvölkert.

Im Jahre 1806 kam Villingen zum Großherzogtum Hessen.

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurden zum 1. Januar 1977 kraft Landesgesetz die bis dahin selbständige Gemeinde Villingen und drei weitere Gemeinden in die Stadt Hungen eingegliedert.[3] Für Villingen wurde wie für jeden Stadtteil von Hungen ein Ortsbezirk eingerichtet.[4]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

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Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Villingen angehört(e):[1][5][6]

Gerichte seit 1803

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In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Villingen ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Braunfels“ in Hungen zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Braunfels ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Hungen“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Villingen zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde, verzichtete der Fürst 1823.[11] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[12]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Hungen“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[13] Mit Wirkung vom 1. Januar 1882 wurde Villingen dem Amtsgericht Laubach zugeteilt.[14] Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des „Amtsgerichts Laubach“, und Villingen wurde dem Sprengel des Amtsgerichts Gießen zugelegt.[15]

Einwohnerstruktur 2011

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Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Villingen 1371 Einwohner. Darunter waren 24 (1,7 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 231 Einwohner unter 18 Jahren, 523 zwischen 18 und 49, 312 zwischen 50 und 64 und 303 Einwohner waren älter.[16] Die Einwohner lebten in 588 Haushalten. Davon waren 171 Singlehaushalte, 183 Paare ohne Kinder und 177 Paare mit Kindern, sowie 45 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 144 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 363 Haushaltungen lebten keine Senioren.[16]

Einwohnerentwicklung

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Villingen: Einwohnerzahlen von 1830 bis 2015
Jahr  Einwohner
1830
  
884
1834
  
893
1840
  
983
1846
  
1.002
1852
  
935
1858
  
878
1864
  
830
1871
  
866
1875
  
899
1885
  
900
1895
  
894
1905
  
989
1910
  
1.053
1925
  
1.042
1939
  
1.083
1946
  
1.523
1950
  
1.557
1956
  
1.399
1961
  
1.497
1967
  
1.561
1971
  
1.540
1987
  
1.485
1991
  
1.628
1999
  
1.503
2005
  
1.417
2011
  
1.371
2015
  
1.308
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]; nach 1970 Stadt Hungen[17]; Zensus 2011[16]

Historische Religionszugehörigkeit

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• 1830: 866 evangelische, ein katholischer und 17 jüdische Einwohner[1]
• 1961: 1272 evangelische, 886 katholische Einwohner[1]

Historische Erwerbstätigkeit

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• 1961: Erwerbspersonen: 231 Land- und Forstwirtschaft, 326 Prod. Gewerbe, 82 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 77 Dienstleistung und Sonstiges.[1]

Für den Stadtteil Villingen besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Villingen) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[4] Der Ortsbeirat besteht aus sieben Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 52,47 %. Dabei wurden gewählt: Je zwei Mitglieder der SPD, der CDU und des Bündnis 90/Die Grünen und ein Mitglied der „Bürgerliste Pro Hungen“ (ProH).[18] Der Ortsbeirat wählte Manfred Paul (CDU) zum Ortsvorsteher.[19]

Am 14. März 1964 wurde der Gemeinde Villingen im Landkreis Gießen ein Wappen mit folgender Blasonierung verliehen: Unter rotem Schildhaupt in Gold ein rechtsgewendeter, rotbezungter und -bewehrter, geflügelter blauer Löwe mit silbernem Nimbus.[20]

Kultur und Sehenswürdigkeiten

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Verkehr und Infrastruktur

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Die Landesstraße 3137 führt von der Kernstadt Hungen durch den Ort und weiter nach Ruppertsburg und Laubach. In der Ortsmitte zweigt die Kreisstraße 147 nach Nonnenroth ab. Früher verlief hier die Bahnstrecke Friedberg–Mücke, von der in Villingen die Bahnstrecke Villingen–Friedrichshütte abzweigte. Inzwischen sind beide Bahnstrecken stillgelegt, auf ersterer führt nun ein Bahntrassenradweg von Hungen nach Laubach.

Im Ort gibt es eine Grundschule und einen städtischen Kindergarten sowie eine Metzgerei, einen Tegut-Supermarkt und eine 24h-Tankstelle, einen Friseur, einen Getränkemarkt, eine Hausarztpraxis, eine Zahnarztpraxis und eine Bank sowie ein reges Vereinsleben, besonders im Bereich Sport und Feuerwehr (siehe Bericht Hessischer Rundfunk).

Persönlichkeiten

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Commons: Villingen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Mediatisierung infolge der Rheinbundakte.
  3. Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Hungen des Fürsten Solms-Braunfels.
  4. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Hungen; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Hungen“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung.
  5. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  6. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  7. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  8. Am 1. Januar 1977 als Ortsbezirk zur Stadt Hungen.

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f Villingen, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Einwohnerzahlen inkl. Nebenwohnsitze. In: Internetauftritt. Stadt Hungen, archiviert vom Original; abgerufen im März 2019.
  3. Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen (GVBl. II 330–28) vom 13. Mai 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 17, S. 237 ff., § 8 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  4. a b Hauptsatzung der Stadt Hungen (2. Änderung). Abgerufen im März 2024.
  5. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  6. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 21, 438 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 424 (online bei Google Books).
  9. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 135 (online bei Google Books).
  10. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  11. Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Band 2, Teil 1. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S. 271 (online bei Google Books).
  12. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  13. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  14. Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Hungen, Lich, Laubach, Grünberg, Homberg, Alsfeld, Vilbel und Friedberg betreffend vom 24. Dezember 1881 (Hess. Reg.Bl. S. 203–204)
  15. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 c) und Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  16. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 6 und 46, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  17. Einwohner mit Nebenwohnsitzen: 1999–2007; 1971–2015 2020
  18. Ortsbeiratswahl Ortsbezirk Villingen. In: Votemanager. Stadt Hungen, abgerufen im März 2024.
  19. Ortsbeirat Villingen. In: Ratsinformationssystem. Stadt Hungen, abgerufen im März 2024.
  20. Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Villingen, Landkreis Gießen, Regierungsbezirk Darmstadt vom 14. März 1964. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1964 Nr. 13, S. 438, Punkt 365 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,5 MB]).