Ritterkreis

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Die Ritterkreise waren eine Untergliederung der Reichsritterschaft, der Gemeinschaft des freien Adels im Heiligen Römischen Reich.

Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts organisierte sich die Reichsritterschaft in insgesamt 15 Ritterorten, die wiederum, bis auf eine Ausnahme, seit 1577 in drei Ritterkreisen zusammengefasst wurden.[1] Die Ritterorte wurden seit dem 17. Jahrhundert, entsprechend dem Vorbild der Kantone der Schweizer Eidgenossenschaft, Ritterkantone genannt. Die fünf Kantone Donau, Hegau-Allgäu-Bodensee, Neckar-Schwarzwald, Kocher und Kraichgau gehörten dem schwäbischen und die drei Kantone Oberrhein, Mittelrhein und Niederrhein dem rheinischen Ritterkreis an. Der Fränkische Ritterkreis bestand aus sechs Kantonen.

Die Ritterschaft im Unteren Elsass nahm eine Sonderstellung ein. Sie trat der Gemeinschaft der drei Ritterkreise 1651 als separater Ritterort bei. Im Dezember 1680 unterwarf sie sich der Staatsmacht von Ludwig XIV. und ihre Besitzungen und Lehen wurden der französischen Souveränität unterstellt. Sie führte in der Folge noch den Titel der freiunmittelbaren Ritterschaft im unteren Elsaß, gehörte jedoch nicht mehr zum Reich.[2]

Durch Erbschaft oder Kauf eines Reichslehens konnte eine Adelsfamilie in diese Ritterkreise aufgenommen und damit zu Reichsrittern werden. In vielen der zehn Reichskreise gab es jedoch keine entsprechenden Ritterkreise, da die Anzahl der freien Reichsritter dort zu gering war. Diese besaßen oft nicht einmal die Kreisstandschaft, also Sitz und Stimme im Kreistag.

  1. Siehe allgemein zusammenfassend Helmut Neuhaus: Das Reich in der Frühen Neuzeit. 2. Aufl. München 2003, S. 36 f.
  2. Michael Puchta: Mediatisierung »mit Haut und Haar, Leib und Leben«: Die Unterwerfung der Reichsritter durch Ansbach-Bayreuth (1792–1798). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2012, ISBN 978-3-647-36078-2, S. 32 f.