Hausgut
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Als Hausgut, auch Eigengut, bezeichnete man im Mittelalter die Güter, Immobilien, Ländereien sowie die finanziellen Ansprüche (Zehnt) und damit verbundenen hoheitlichen Privilegien einer Adelsfamilie, die innerhalb dieser Familie vererbt wurden. Der Gegenbegriff zum Eigengut ist das Reichsgut. Das Hausgut einer erloschenen Dynastie wurde, insbesondere seit Konrad II., als Reichsgut der nachfolgenden Dynastie betrachtet.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Aloys Meister: Die Hohenstaufen im Elsass. Mit besonderer Berücksichtigung des Reichsbesitzes und des Familiengutes derselben im Elsass 1079–1255. 1890. Reprint De Gruyter, 2019. ISBN 9783111132341.
- Adolf Kerrl: Über Reichsgut und Hausgut der deutschen Könige des früheren Mittelalters. Univ.-Diss., Tübingen 1911.
- Hans Werle: Das Reichs- und Hausgut der Salier und Staufer in der heutigen Pfalz und im nördlichen Elsaß und seine Bedeutung für die politische Raumerfassung. In: Franz Josef Arthen (Hrsg.): Probleme der Geschichte und Landeskunde am linken Oberrhein. Bonn, 1966, S. 65–80.