Diskussion:Sexualstrafrecht
Warum ist das deutsche Sexualstrafrecht ausschließlich im Strafgesetzbuch geregelt? --84.61.31.10 12:56, 5. Feb 2006 (CET)
Im Bereich Entwicklung fehlen vernünftige Quellen. --Nemissimo 12:34, 5. Mai 2006 (CEST)
Offenbar enthält das AGG nur privatrechtliche Sanktionen daher hat es im Artikel zum Sexual-Strafrecht nichts zu suchen. --pistazienfresser 18:01, 26. Aug. 2007 (CEST)
Definition
[Quelltext bearbeiten]Widerspruch Lemma, Verfassungsrechtliche Grundlagen, Tatbestände
[Quelltext bearbeiten]Hi, man sollte sich hier vielleicht einigen, ob man das Sexualstrafrecht an Hand des genannten Abschnitts, an Hand irgendeiner Berührung zur Sexualität oder an Hand eines (verfassungsrechtlich begründeten) Rechtsgutes/Schutzgutes bestimmen sollte. Eventuell kann man auch beide oder andere Alternativen bereits im Lemma erwähnen. Jedenfalls finde ich den Artikel so in sich widersprüchlich.--pistazienfresser 20:56, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Der Artikel hat m.E noch das Problem, dass man hier grundsätzlich mehr von europäischen Dingen ausgehen muss
- Gerade die Sexual(straf)taten sind fast nur EU oder Konventionsrecht.
- Das komplizierte Geflecht sollte besser dargestellt werden.
- Gerade hier geht es um Moral und Sitten, denn z.b Missbrauch an Behinderten oder unmündigen ist je nachdem durch die Sittengesetze eingeschränkt
- D.h das was jemand macht, muss nicht durch die freie Entfaltung der Persönlichkeit geschützt sein
- Allerdings fließen hier europäische Sitten mi ein.
- Hier wird der Spieß aber umgedreht, es wird argumentiert, dass die freie Entfaltung der Persönlichkeit nur die Opfer schützt, dem ist nicht so.
- Jeder Mensch kann sich erst mal frei entfalten.
- Dann fehlt im Artikel völlig der Bezug zum europäischen Recht, dabei ist gerade das Sexualstrafrecht europäisch angeglichen worden.
- Hier fließen daher auch andere Grundrechte ein, nicht nur das GG sondern auch die Charta der Grundrechte und die EMRK
- Ich denke es wird noch spannend werden, wie sich hier die drei Gerichte bei der Aufrechterhaltung der Grundrechte für Täter und Opfer konkurrieren werden.
- Die Charta der Grundrechte hat übrigens einen entscheidend Fehler, denn sie führt hier ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung ein, nur was ist, wenn Pädophilie mal als sexuelle Orientierung aufgrund int. Ärzte anerkannt wird?
- --Martin (Diskussion) 22:08, 25. Mai 2013 (CEST)
- Was meinen denn dazu die Fachautoren einschlägiger Literatur zum Sexualstrafrecht bzw. wie ist es dort dargestellt? --Benatrevqre …?! 09:25, 26. Mai 2013 (CEST)
- Die "Fachautoren" haben hier keine einheitliche Sichtweise, dass wäre auch bei einem so subjektiven Thema, wie die sexuelle Identität schwierig.
- Zum Thema gibt es aber einige Autoren, die das so sehen wie ich :
- In: „Sexuelle Identität soll vom Grundgesetz geschützt werden“, Tagesspiegel, Berlin, 25.06.2009
- oder aus der Fachliterstur : Lautmann, R., Die Lust am Kind, Hamburg 1994. Neben Lautmann setzten sich auch andere prominente Vertreter der LGBT-Bewegung für eine Akzeptanz pädophiler Lebensformen ein, so Helmut Graupner, Vizepräsident für Europa der International Lesbian and Gay Law Association, siehe dazu: J. of Homosexuality, 1999, 37-4, S. 203-215.
- zu finden in Vonholdt http://www.medrum.de/content/soll-sexuelle-identitaet-ins-grundgesetz#_edn6
- oder Kluckert Tagesspiegel http://m.tagesspiegel.de/berlin/christopher-street-day-sexuelle-identitaet-soll-im-grundgesetz-geschuetzt-werden/1543994.html
Internationales Strafrecht
[Quelltext bearbeiten]Frage mich gerade, ob man noch mit einem kurzen Satz oder Verweis den Bezug auf das sogenannte Internationale Strafrecht herstellen sollte. Ich denke da besonders an die "Sextouristen" die auch in Deutschland bestraft werden können/könnten.--pistazienfresser 20:56, 26. Aug. 2007 (CEST) Zudem ist es eventuell auch für den Artikel Verstümmelung_weiblicher_Genitalien interessant.--pistazienfresser 21:06, 26. Aug. 2007 (CEST)
Dunkelziffer Sexualstraftaten
[Quelltext bearbeiten]Ich kann vor allem der letzten These, also dass die Dunkelziffer sehr gering sei aufgrund verbesserter Spurenanlyse im Ermittlungsverfahren, überhaupt nicht zustimmen. Schließlich besteht die Dunkelziffer in erster Linie aus nicht angezeigten Straftaten, so dass die Spurensicherung erst gar nicht stattfinden kann. Gerade im Bereich der sexuellen Gewalt gegen Behinderte (§§ 174 a und c, sowie 179 StGB) wird die Dunkelziffer als sehr hoch eingeschätzt (siehe Studien Noack/Schmidt, Fegert, Zemp/Pircher...) Finde dieses Resümee daher zu plakativ und undifferenziert, um den gesamten Bereich des Sexualstrafrechts abzudecken. Zudem wurden meines Erachtens viel zu wenig Quellen für ein so umfangreiches Thema verwendet. Diese klingen zudem thematisch sehr einseitig (viel aus der Tätersperspektove, die auf keinen Fall unerwähnt bleiben sollte, ebensowenig jedoch auch die Opferperspektive und mehr rechtswissenschaftliche Quellen). --Aiha87 17:13, 6. Dez. 2010 (CET)
Sexualstraf TÄTER
[Quelltext bearbeiten]Es gibt eine Weiterleitung von 'Sexualstraftäter' .
Ich suche - aus Anlass Fabrice A. ermordet Adeline M. sowas wie eine 'Liste berühmter Sexualstraftäter'.
Es gibt 90 Treffer Sexualmörder;
Otto Durchschnitts-User sucht imo zB
- Marc Dutroux (Belgien),
- Ronny Rieken ( der erste Sexualstraftäter, der mit einem DNA-Massentest überführt wurde),
- Wolfgang Ott (Österreich), Ulrich Schmidt (Serienmörder)
Vorschlag: redirect löschen; sowas wie 'Liste bekannter Sexualstraftäter' anlegen. --Neun-x (Diskussion) 22:17, 15. Sep. 2013 (CEST)
Liberalisierung in den 70ern nun seit den 90ern Verschärfung (D)
[Quelltext bearbeiten]Hallo, ich suche solche Infos bei Wikipedia. Ich dachte, ich finde sie hier > aber Fehlanzeige... Kann da mal jemand was dazu schreiben?! Danke, --77.4.212.55 23:42, 8. Jul. 2016 (CEST)