Öffentlicher Bau
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Der öffentliche Bau umfasst alle Baumaßnahmen an Bauten, die öffentlichen Zwecken dienen oder überwiegend zur Ausübung staatlicher und kommunaler Funktionen benötigt werden.[1] Differenzierter betrachtet, kann zwischen dem öffentlichen Hochbau (beispielsweise Schulen und Krankenhäuser) und dem öffentlichen Tiefbau (beispielsweise Straßen und Abwasserkanäle) unterschieden werden. Zusammen mit dem Wohnungsbau und dem Wirtschaftsbau bildet der öffentliche Bau das Bauvolumen der Bauwirtschaft.[2]
Auftraggeber
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im öffentlichen Bau treten folgende Auftraggeber auf:[1]
- Organisationen ohne Erwerbszweck
- Kirchen, Vereine, Verbände, Gewerkschaften, Parteien, Hilfsorganisationen und ähnliche Vereinigungen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen und Zweckverbände, deren Mittel überwiegend aus öffentlichen Abgaben stammen.
Ländervergleich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nachfolgend die Ausgaben für den öffentlichen Bau im Jahre 2014 im Vergleich:
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Statistisches Bundesamt, Fachserie 4, Reihe 5.1, 2011, Seite 8
- ↑ a b Egon Leimböck: Bauwirtschaft: Grundlagen und Methoden. Springer-Verlag, 2017, ISBN 978-3-658-12954-5, S. 68.
- ↑ Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbandes der Bauindustrie – Zahlen und Service
- ↑ Schweizer Baumeisterverband – Zahlen und Fakten 2014 ( des vom 17. Mai 2019 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF-Datei; 6,9 MB)