„Anwalt“ – Versionsunterschied

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* [[Staatsanwalt]], an ordentlichen Gerichten und Strafgerichten der Vertreter des [[Rechtsgeber]]s
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* [[Patentanwalt]], der Vertreter im [[gewerblicher Rechtsschutz|gewerblichen Rechtsschutz]]
* [[Patentanwalt]], der Vertreter im [[gewerblicher Rechtsschutz|gewerblichen Rechtsschutz]]
* [[Syndikusrechtsanwalt]], als Vertreter in allen [[Rechtsangelegenheiten]] von [[Unternehmen]] und [[Verbänden]]


== Funktionsbezeichnungen ==
== Funktionsbezeichnungen ==
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* [[Schweizerische Bundesanwaltschaft]]
* [[Schweizerische Bundesanwaltschaft]]
* [[Solicitor]] ([[Vereinigtes Königreich]])
* [[Solicitor]] ([[Vereinigtes Königreich]])
* [[Syndikusrechtsanwalt]] (Deutschland)
* [[Verfahrensbeistand]]
* [[Verfahrensbeistand]]
* [[Verfahrenspfleger]]
* [[Verfahrenspfleger]]

Version vom 11. November 2016, 13:49 Uhr

Der Anwalt ist der vertragliche oder gesetzliche Vertreter in Rechtsangelegenheiten, insbesondere von Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen gegenüber dem Staat, Behörden, Gerichten oder Unternehmen.

Geschichte

Anwaltsähnliche Berufe sind bereits im antiken Griechenland bekannt. Die Prozessparteien hatten grundsätzlich ihre Sache vor Gericht selbst zu vertreten. Sie konnten sich eines „Fürsprechs“ oder Synegors (Vorlage:ELSalt synēgoros) zur Unterstützung bedienen (ehrenamtliche Tätigkeit). Professionelle (kostenpflichtige) Hilfe wurde durch Logographen bereitgestellt, die Plädoyers verfassten. Die juristischen Berufe wurden unter anderem an den Rhetorikschulen ausgebildet.

Dieses System wurde auch im Römischen Reich teilweise übernommen.

Ursprünglich ist in der Frühen Neuzeit der Anwalt ein hoher Beamter, im Sinne eines Stellvertreters, im 16. Jh. auch Verweser genannt.[1] Da seinerzeit eine Trennung in Verwaltung und Justiz noch nicht stattgefunden hatte, ist er sowohl Amtsträger als auch Person der Rechtspflege.

Im engeren Sinne

Als Anwalt im engeren Sinne des Berufs bezeichnet man heute im deutschsprachigen Raum:

Funktionsbezeichnungen

Ähnliche Tätigkeiten (Anwaltschaft als Funktionsbezeichnung der Vertretung) üben/übten teilweise auch aus, oder sind nur in einzelnen Ländern vorhanden:

Siehe auch

Wiktionary: Anwalt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Anwältin – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Gerhard Putschögl: Landeshauptmann und Landesanwalt in Österreich ob der Enns im 16. und 17. Jahrhundert. Erweiterte Fassung eines am 6. September 1967 auf dem 9. Österr. Historikertag in Linz in der Sektion Landes und Siedlungskunde gehaltenen Referats. In: Mitteilungen des oberösterreichischen Landesarchivs. Band 9, 1968, II., S. 275 (gesamter Betrag 265–290) (pdf S. 265–277, ooegeschichte.at).