„Anwalt“ – Versionsunterschied

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{{Begriffsklärungshinweis|Weitere Bedeutungen siehe unter [[Der Anwalt]].}}
Der '''Anwalt''' ist der vertragliche oder gesetzliche Vertreter von [[Privatperson]]en, dem [[Staat]], [[Behörde]]n, [[Gericht]]en oder Unternehmen.
{{Weiterleitungshinweis|Anwältin|Weitere Bedeutungen siehe unter [[Die Anwältin]].}}
Der '''Anwalt''' oder die '''Anwältin''' agieren als vertragliche oder gesetzliche Vertreter in Rechtsangelegenheiten, insbesondere von [[Privatperson]]en, [[Unternehmen]] oder [[Institution]]en gegenüber dem [[Staat]], [[Behörde]]n, [[Gericht]]en oder Unternehmen. Eine andere Bezeichnung für einen Anwalt ist [[Advokat]].


== Geschichte ==
== Geschichte ==
Anwaltsähnliche Berufe sind bereits im [[antikes Griechenland|antiken Griechenland]] bekannt. Die Prozessparteien hatten grundsätzlich ihre Sache vor [[Gericht]] selbst zu vertreten. Sie konnten sich eines „Fürsprechs“ oder Synegors ({{ELSalt|συνήγορος}} ''synēgoros'') zur Unterstützung bedienen (ehrenamtliche Tätigkeit). Professionelle (kostenpflichtige) Hilfe wurde durch [[Logograph (Recht)|Logographen]] bereitgestellt, die [[Plädoyer]]s verfassten. Die juristischen Berufe wurden unter anderem an den [[Rhetorik|Rhetorikschulen]] ausgebildet.
Anwaltsähnliche Berufe sind bereits im [[Antikes Griechenland|antiken Griechenland]] bekannt. Die Prozessparteien hatten grundsätzlich ihre Sache vor [[Gericht]] selbst zu vertreten. Sie konnten sich eines „Fürsprechs“ oder Synegors ({{grcS|συνήγορος|synēgoros}}) zur Unterstützung bedienen (ehrenamtliche Tätigkeit). Professionelle (kostenpflichtige) Hilfe wurde durch [[Logograph (Recht)|Logographen]] bereitgestellt, die [[Plädoyer]]s verfassten. Die juristischen Berufe wurden unter anderem an den [[Rhetorik]]schulen ausgebildet.


Dieses System wurde auch im [[Römisches Reich|Römischen Reich]] teilweise übernommen.
Dieses System wurde auch im [[Römisches Reich|Römischen Reich]] teilweise übernommen.


Ursprünglich ist in der [[Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit]] der Anwalt ein hoher Beamter, im Sinne eines [[Stellvertreter]]s, im 16.&nbsp;Jh. auch ''[[Verweser]]'' genannt.<ref name="Putschögl 275">{{Literatur| Autor= Gerhard Putschögl | Herausgeber= | Titel= Landeshauptmann und Landesanwalt in Österreich ob der Enns im 16. und 17. Jahrhundert | TitelErg= Erweiterte Fassung eines am 6. September 1967 auf dem 9. Österr. Historikertag in Linz in der Sektion Landes und Siedlungskunde gehaltenen Referats | Sammelwerk= Mitteilungen des oberösterreichischen Landesarchivs | WerkErg= | Band= Bd. 9 | Verlag= | Ort= | Jahr= 1968 | Kapitel= II. | Seiten= 275 (gesamter Betrag 265-290) | Online= [http://www.ooegeschichte.at/uploads/tx_iafbibliografiedb/mooela_09_0265-0277.pdf pdf S. 265–277], ooegeschichte.at }}</ref> Da seinerzeit eine Trennung in [[öffentliche Verwaltung|Verwaltung]] und [[Justiz]] noch nicht stattgefunden hatte, ist er sowohl Amtsträger als auch Person der [[Rechtspflege]].
Ursprünglich ist in der [[Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit]] der Anwalt ein hoher Beamter, im Sinne eines [[Stellvertreter]]s, im 16.&nbsp;Jahrhundert auch ''[[Verweser]]'' genannt.<ref name="Putschögl 275">{{Literatur |Autor=Gerhard Putschögl |Titel=Landeshauptmann und Landesanwalt in Österreich ob der Enns im 16. und 17. Jahrhundert |TitelErg=Erweiterte Fassung eines am 6. September 1967 auf dem 9. Österr. Historikertag in Linz in der Sektion Landes und Siedlungskunde gehaltenen Referats |Sammelwerk=Mitteilungen des oberösterreichischen Landesarchivs |Band=9 |Datum=1968 |Kapitel=Kapitel II. |Seiten=265–290 |Fundstelle=hier S. 275 |Online={{OoeGeschichte/URL|mooela 09 0265-0277.pdf}} |Format=PDF |KBytes= |Abruf=2022-03-12}}</ref> Da seinerzeit eine Trennung in [[öffentliche Verwaltung|Verwaltung]] und [[Justiz]] noch nicht stattgefunden hatte, ist er sowohl Amtsträger als auch Person der [[Rechtspflege]].


== Im engeren Sinne ==
== Im engeren Sinne ==
Als Anwalt im engeren Sinne des Berufs bezeichnet man heute im deutschsprachigen Raum:
Als Anwalt im engeren Sinne des Berufs bezeichnet man heute im deutschsprachigen Raum:
* [[Rechtsanwalt]], an ordentlichen Gerichten und Strafgerichten der Vertreter [[Natürliche Person|natürlicher]] oder [[juristische Person|juristischer Personen]]
* [[Rechtsanwalt]], an ordentlichen Gerichten und Strafgerichten der Vertreter [[Natürliche Person|natürlicher]] oder [[Juristische Person|juristischer Personen]]
* [[Staatsanwalt]], an ordentlichen Gerichten und Strafgerichten der Vertreter des [[Rechtsgeber]]s
* [[Staatsanwalt]], an ordentlichen Gerichten und Strafgerichten der Vertreter des [[Rechtsgeber]]s
* [[Patentanwalt]], der Vertreter im [[gewerblicher Rechtsschutz|gewerblichen Rechtsschutz]]
* [[Patentanwalt]], der Vertreter im [[Gewerblicher Rechtsschutz|gewerblichen Rechtsschutz]]
* [[Syndikusrechtsanwalt]], als Vertreter in allen [[Rechtsangelegenheit]]en von [[Unternehmen]] und [[Verband (Recht)|Verbänden]]


== Funktionsbezeichnungen ==
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* [[Amtsanwalt]] (Deutschland)
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* [[Amtsnotar]]
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* [[Mediator|Anwaltsmediator]]
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* [[Attorney General]] ([[Common Law]])
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* [[Bundeswehrdisziplinaranwalt]]
* [[Bundeswehrdisziplinaranwalt]]
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* [[Fiskalanwalt]] (Deutschland [namens und im Auftrag von Behörden], Niederlande)
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* [[Rechtsagent]] ([[Liechtenstein]] und [[Schweiz]]), siehe auch [[Anwaltschaft in der Schweiz]]
* [[Rechtsagent]] ([[Liechtenstein]] und [[Schweiz]]), siehe auch [[Anwaltschaft in der Schweiz]]
* [[Schweizerische Bundesanwaltschaft]]
* [[Bundesanwaltschaft (Schweiz)|Schweizerische Bundesanwaltschaft]]
* [[Solicitor]] ([[Vereinigtes Königreich]])
* [[Solicitor]] ([[Vereinigtes Königreich]])
* [[Syndikusrechtsanwalt]] (Deutschland)
* [[Verfahrensbeistand]]
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* [[Verfahrenspfleger]]
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* [[Advocatus Diaboli]]
* [[Advocatus Diaboli]]
* [[Winkeladvokat]]
* [[Winkeladvokat]]
* [[Anwaltschaft in der Schweiz]]


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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{{Wiktionary|Anwältin}}
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Aktuelle Version vom 1. April 2024, 13:46 Uhr

Der Anwalt oder die Anwältin agieren als vertragliche oder gesetzliche Vertreter in Rechtsangelegenheiten, insbesondere von Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen gegenüber dem Staat, Behörden, Gerichten oder Unternehmen. Eine andere Bezeichnung für einen Anwalt ist Advokat.

Anwaltsähnliche Berufe sind bereits im antiken Griechenland bekannt. Die Prozessparteien hatten grundsätzlich ihre Sache vor Gericht selbst zu vertreten. Sie konnten sich eines „Fürsprechs“ oder Synegors (altgriechisch συνήγορος synēgoros) zur Unterstützung bedienen (ehrenamtliche Tätigkeit). Professionelle (kostenpflichtige) Hilfe wurde durch Logographen bereitgestellt, die Plädoyers verfassten. Die juristischen Berufe wurden unter anderem an den Rhetorikschulen ausgebildet.

Dieses System wurde auch im Römischen Reich teilweise übernommen.

Ursprünglich ist in der Frühen Neuzeit der Anwalt ein hoher Beamter, im Sinne eines Stellvertreters, im 16. Jahrhundert auch Verweser genannt.[1] Da seinerzeit eine Trennung in Verwaltung und Justiz noch nicht stattgefunden hatte, ist er sowohl Amtsträger als auch Person der Rechtspflege.

Im engeren Sinne

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Als Anwalt im engeren Sinne des Berufs bezeichnet man heute im deutschsprachigen Raum:

Funktionsbezeichnungen

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Ähnliche Tätigkeiten (Anwaltschaft als Funktionsbezeichnung der Vertretung) üben/übten teilweise auch aus, oder sind nur in einzelnen Ländern vorhanden:

Wiktionary: Anwalt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Anwältin – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Gerhard Putschögl: Landeshauptmann und Landesanwalt in Österreich ob der Enns im 16. und 17. Jahrhundert. Erweiterte Fassung eines am 6. September 1967 auf dem 9. Österr. Historikertag in Linz in der Sektion Landes und Siedlungskunde gehaltenen Referats. In: Mitteilungen des oberösterreichischen Landesarchivs. Band 9, 1968, Kapitel II., S. 265–290, hier S. 275 (ooegeschichte.at [PDF; abgerufen am 12. März 2022]).