Rechtliche Grundlagen des Archivs der TIB/Universitätsarchiv Hannover
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Die rechtliche Grundlage des Archivs der TIB/Universitätsarchiv Hannover besteht aus einer Reihe ineinandergreifender Gesetze und Rechtsvorschriften, die sich zum Teil inhaltlich ergänzen, zum Teil aufeinander beruhen. Aus diesem Bündel von Rechtsvorschriften leitet das Archiv seine Rechte und Pflichten bei der Bewältigung seiner Aufgaben ab.
Das Archiv der TIB/Universitätsarchiv Hannover arbeitet insbesondere auf Grundlage des Niedersächsischen Archivgesetzes vom 25. Mai 1993 in seiner jeweils gültigen Fassung. Weitere Einzelheiten sind dazu in den Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz geregelt.
Auf Basis des Niedersächsischen Archivgesetzes hat die TIB eine eigene Archivordnung erlassen, die sich ausdrücklich auf dieses Gesetz und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften bezieht . Die Archivordnung der TIB ersetzt gemäß Rundschreiben Nr. 32/2017 der Leibniz Universität Hannover (PDF) die bisherige Archivordnung der Universität und ist auch für diese verbindlich.
Außerdem sind bei der archivischen Arbeit noch verschiedene andere Gesetze und rechtliche Verordnungen zu beachten. Vor allem sind das
- die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO),
- das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) vom 16. Mai 2018 sowie
- das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz – UrhG) vom 9. September 1965 in seiner jeweils aktuellen Fassung.
Als rechtliche Grundlage für die vorarchivische Aktenverwaltung der beiden Einrichtungen im Archivsprengel des Archivs der TIB/Universitätsarchiv Hannover dienen
- das Rundschreiben Nr. 29/2015 zur „Schriftgutverwaltung an der Leibniz Universität“ (PDF) mit seinen beiden Anlagen, der „Aktenordnung für die niedersächsische Landesverwaltung (Nds. AktO)“ [(PDF) und der „Dienstanweisung für die Aktenordnung der Leibniz Universität Hannover“ (PDF),
- das A-Rundschreiben Nr. 18/2013 „Aufbewahrungsfristen für Prüfungsunterlagen“ (PDF) sowie
- das Rundschreiben Nr. 47/2015 „Personalaktenführung“ (PDF) in der Fassung vom 26. Juni 2018.