Hinweisgebersystem
Porsche Digital lehnt jede Form von Korruption, Kartellbildung, Geldwäsche oder sonstiger Wirtschaftskriminalität ab und duldet keine rechtswidrigen Praktiken durch Führungskräfte, Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner oder Amtsträger.
Porsche Digital duldet keine Regelverstöße.
Porsche Digital nimmt Hinweise auf mögliche Regelverstöße sehr ernst, geht diesen sorgfältig nach und reagiert auf festgestellte Regelverstöße angemessen unter Einhaltung arbeits- und mitbestimmungsrechtlicher Vorgaben.
Regelverstöße sind vorsätzliche oder fahrlässige Verletzungen geltenden Rechts (z.B. Gesetze, Verordnungen etc.) oder unternehmensinterner Regelungen, insbesondere Verstöße gegen die Verhaltensgrundsätze, sowie Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten durch Beschäftigte des Porsche Konzerns, die sie im Zusammenhang mit oder aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Porsche Konzern begehen.
Führungskräfte und Mitarbeiter sind verpflichtet, begründete Verdachtsmomente auf potentielle Regelverstöße an das Hinweisgebersystem von Porsche, insbesondere der internen Hinweisgeberstelle, zu melden.
Führungskräfte, Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner von Porsche Digital, Amtsträger oder sonstige Außenstehende können begründete Verdachtsmomente auf einen Regelverstoß durch Beschäftigte des Porsche Konzerns an zwei externe Vertrauensanwälte, genannt Ombudsleute, anonym melden.
Die Ombudsleute stehen allen Hinweisgebern als Ansprechpartner rund um die Uhr über verschiedene Meldewege kostenfrei zur Verfügung. Sie behandeln alle Hinweise vertraulich und sichern den Hinweisgebern Anonymität zu. Zudem unterliegen sie der anwaltlichen Schweigepflicht.
Hinweisgeber haben aufgrund der Meldung entsprechender Verdachtsfälle keinerlei Sanktionen oder sonstige Benachteiligungen durch Porsche Digital zu befürchten.
Falls Sie konkrete Hinweise auf mögliche Regelverstöße mit Bezug zu Porsche Digital melden möchten, können Sie sich unter nachfolgenden Kontaktdaten an die Ombudsleute wenden. Die Ombudsleute stehen auch für ein persönliches vertrauliches Gespräch zur Verfügung.
Wie bearbeiten wir Ihre Meldung?
Nach der Hinweisabgabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Ihre Meldung an das Porsche Hinweisgebersystem wird gründlich geprüft. Sofern weitere Informationen benötigt werden, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Daher bitten wir Sie, auch bei einer anonymen Hinweisabgabe eine Kontaktmöglichkeit zu hinterlassen (bpsw. über den Online Meldekanal — siehe unten). Nur wenn diese erste Bewertung einen Verdacht auf einen Verstoß ergibt, wird eine Untersuchung eingeleitet. Anschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung ausgewertet und geeignete Maßnahmen eingeleitet.
Sie haben ein Anliegen oder Feedback, das ein Porsche Produkt oder eine Dienstleistung betrifft?
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem neuen oder gebrauchten Fahrzeug, bei Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen von Porsche oder unserer Geschäftspartner (z.B. Autohäuser, Werkstätten) an [email protected].
Eine Meldung an das Hinweisgebersystem abgeben
Das Porsche Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeiter*innen zu melden.
Telefon
Sie können uns jederzeit telefonisch eine Nachricht hinterlassen. Nach der Eingabe der Telefonnummer (die für das Land gilt, in dem Sie sich befinden) werden Sie aufgefordert, den dazugehörigen Organisationscode einzugeben. Danach können Sie Ihre Meldung als Sprachnachricht abgeben. Das Porsche Hinweisgebersystem erhält davon lediglich eine Abschrift. Wählen Sie sich wieder ein, um die Antwort oder weitere Fragen des Porsche Hinweisgebersystems zu hören. Wählen Sie eine Telefonnummer aus dieser Liste (115.59 KB) für Ihr Land oder Ihre Region und halten Sie den entsprechenden Organisationscode 122270 bereit.
Eine ausführliche Anleitung, wie Sie Hinweise über Telefon abgeben können, finden Sie hier (703.48 KB).
Online Meldekanal
Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform in mehr als 65 Sprachen mit dem Hinweisgebersystem von Porsche in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt und bietet die Möglichkeit, Hinweise auch anonym abzugeben. Eine ausführliche Anleitung, wie Sie Hinweise online abgeben können, finden Sie hier (703.48 KB).
Ombudsleute
Externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) beraten zum Hinweisgebersystem und stellen sicher, dass Meldungen von Hinweisgeber*innen – auf Wunsch auch anonym – an das Hinweisgebersystem von Porsche weitergeleitet werden. Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Information unter dem folgenden Link: https://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/
Sie erreichen das Hinweisgebersystem von Porsche per E-Mail über die folgende Adresse: [email protected]
Postanschrift/ Persönlich
Postanschrift: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG GR - Recht und Compliance Hinweisgeberstelle Porscheplatz 1 70435 Stuttgart, Deutschland Persönlich: Falls Sie einen persönlichen Termin wünschen, senden Sie uns zur Terminvereinbarung vorab eine Email an [email protected].
Die Datenschutzinformationen zum Hinweisgebersystem finden Sie hier:
Datenschutzinformation_Compliance und interne Ermittlungen (117.86 KB)
Datenschutzinformation_Hinweisgebersystem (132.73 KB)
Datenschutzinformation_Hinweisgebersystem_Allgemein (149.59 KB)