Informationen zur Mitgliedschaft
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Vereinsmitgliedschaft im Verein Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) e.V..
Aufgenommen werden juristische Personen, die entweder Teil eines DFG-geförderten Konsortiums sind bzw. Teil einer Konsortialinitiative, die sich um Förderung bewirbt, oder sonstige juristische Personen, von denen ein Beitrag zur Erfüllung des Vereinszwecks zu erwarten ist.
Im Folgenden finden Sie den Mitgliedsantrag, eine Kurzinformation zum NFDI-Verein sowie die Vereinssatzung.
Mitgliedsantrag ⟶
Kurzinformation NFDI ⟶
Formular zur Änderung
der Kontaktdaten ⟶
Vereinssatzung ⟶
Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Mitgliedsantrag vorab elektronisch an info[at]nfdi.de. Um Ihren Mitgliedsantrag final prüfen zu können, bitten wir Sie, das ausgedruckte und unterschriebene Dokument im Anschluss postalisch an uns zu schicken.
Bitte beachten Sie, dass satzungsgemäß die Mitgliedsaufnahme durch das Kuratorium bestätigt wird. Dieses kommt regelmäßig zu Sitzungen zusammen. Wir unterrichten Sie per E-Mail und Brief, sobald positiv über Ihren Mitgliedsantrag entschieden wurde.
Die Vereinssatzung wird regelmäßig in einem Vortrag vorgestellt und erläutert. Am 10.03.2021 fand die letzte Vorstellung der zu dem Zeitpunkt gültigen Satzung statt. Die zugehörigen Folien finden Sie auf der Plattform zenodo.