Pressestelle
Telefon: 0228 997799-5100
E-Mail: [email protected]
FAQs zu unterschiedlichen Fragen
Weiterführende Infos zur Presse
Zur Aufnahme in den Presseverteiler übersenden Sie uns bitte an die genannte E-Mail-Adresse ein Bild Ihres Presseausweises.
Zweck der Verarbeitung der Bilder der Presseausweise gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO ist hier die Prüfung der aktuellen hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit. Zur Prüfung Ihres Presseausweises werden nur Name und Nachname, Anschrift sowie das Ausstellungsjahr benötigt. Alle anderen Daten können vor Übersendung an die BfDI geschwärzt werden. Nach Aufnahme in den Presseverteiler werden die uns zugesendeten Bilder der Presseausweise unverzüglich gelöscht.
Zur verschlüsselten Kommunikation mit der Pressestelle können Sie den aktuellen PGP-Key herunterladen.
Zur verschlüsselten Kommunikation mit dem SocialMedia-Team können Sie ebenfalls einen PGP-Key herunterladen.
Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Auswahl von sehr oft gestellten Fragen an die Pressestelle:
Wofür ist die BfDI zuständig?
- Bundesministerien und Bundesbehörden
- Post- und Telekommunikationsdienstleiter, soweit sie Post- und Telekommunkationsdienstleistungen erbringen
- die meisten gesetzlichen Krankenkassen (weitere Informationen hierzu finden Sie unter auf unserer Seite Gesundheit und Soziales)
- die Arbeitsagenturen mit Ausnahme der regionalen Stellen
- Beratung der Bundesregierung bei Gesetzgebungsprozessen
- Vertretung der deutschen Aufsichtsbehörden im Europäischen Datenschutzausschuss
Was ist das Marktortprinzip?
Aufgrund der förderalen Organisation des Datenschutzes in Deutschland ist immer die Datenschutzaufsichtsbehörde für ein Unternehmen zuständig, in deren Bundesland ein Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Es ist dabei unerheblich, ob ein Unternehmen bundesweit handelt.
Was ist der One-Stop-Shop Mechanismus?
Der One-Stop-Shop Mechanismus sorgt dafür, dass immer die Datenschutzaufsichtsbehörde für ein Unternehmen zuständig ist, in deren Land ein Unternehmen innerhalb der Europäischen Union seinen Hauptsitz hat.
Wer ist für Unternehmen zuständig, die keinen Hauptsitz innerhalb der Europäischen Union haben?
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden gegen Unternehmen ohne Hauptsitz innerhalb der Europäischen Union sind immer die Datenschutzaufsichtsbehörden am Wohnort des Beschwerdeführers zuständig.
Wann veröffentlicht die BfDI Stellungnahmen zu Gesetzen?
Die BfDI veröffentlicht Stellungnahmen zu Gesetzen, nachdem die jeweilige Stellungnahme an den Deutschen Bundestag oder seine Ausschüsse versendet wurde. Aus technischen Gründen kann es hier unter Umständen zu Verzögerungen kommen.
Wo kann die BfDI Interviews geben?
Die BfDI hält sich überwiegend am Dienstsitz in Bonn auf. Je nach Terminplan sind auch Interviews in Berlin möglich. Interviews über digitale Medien sind grundsätzlich möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Details an die Pressestelle unter den vorgenannten Erreichbarkeiten.
Was muss ich für die Aufnahme in den Presseverteiler der BfDI veranlassen?
Bitte schicken Sie uns eine Mail an [email protected]. Bitte beachten Sie, dass der Presseverteiler nur für journalistisch tätige Personen gedacht ist. Andere interessierte Personen können sich in den Newsletter der BfDI eintragen.
Wo finde ich Bilder der BfDI, die zur Veröffentlichung genutzt werden können?
Eine Auswahl an Bildern können Sie unter Pressebilder auf dieser Seite finden.
Wer hat aktuell den Vorsitz über die Deutsche Datenschutzkonferenz?
Derzeit hat den Vorsitz Hessen.
Wer hat aktuell den Vorsitz über den Europäischen Datenschutzausschuss?
Derzeit hat den Vorsitz im Europäischen Datenschutzausschuss Finnland. Informationen zur Kontaktaufnahme zum Europäischen Datenschutzausschuss finden Sie hier.
Wer beantwortet datenschutzrechtliche Fragen zur Institutionen der Europäischen Union?
Diese Fragen beantwortet der Europäische Datenschutzbeauftragte.