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Lehrplanmäßiges Schwimmen - Schulgeldfreiheit

520016/0003-PA-BWR-Allgemein/2024
BD - Präs/2a (Budget, Kosten- und Leistungsmanagement Bund)
ADir.in Alexandra Schwab
Referatsleiterin
[email protected]
+43 662 8083-2101
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 21/2024 (BD S)

Titel: Lehrplanmäßiges Schwimmen - Schulgeldfreiheit
Rundschreiben Nr.: 21/2024
Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen
Verteilerkreis: Bundesschulen
Personenkreis: alle Schulerhalter der angeschriebenen Schulen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Schulorganisationsgesetz
Kernaussagen/Ziele: Kostentragung für Aktivitäten während des Sportunterrichts
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 06.08.2024
Zeitliche Priorisierung: unmittelbar
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Wie im Schreiben 8000/0025-AP/2017 und 520001/0018-PA-BWR-Allgemein/2019 mitgeteilt wurde, sind die Kosten für den lehrplanmäßigen Schwimmunterricht zur Gänze von der Schule zu tragen. Sie dürfen nicht an Eltern weiterverrechnet werden (Schulgeldfreiheit).

Da die Umstellung der Zahlungsvorgänge 2017 einen plötzlichen Mehraufwand für einzelne Schulbudgets bedeutete, wurde damals die Möglichkeit geschaffen, einen Antrag um Budgetaufstockung für Eintritt- und Fahrtkosten zu stellen.

Ein Ansuchen um Aufstockung ist weiterhin jeweils zum 15.07. des Jahres in folgendem Ausmaß möglich:

  • bis zu 16 Eintritte pro Unterstufe
  • bis zu 20 Eintritte pro Unterstufe für Sportschwerpunktklassen
  • unbegrenzte Eintritte für Sportschwerpunktklassen in den Oberstufen

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Eintritte und Fahrtkosten für alle Aktivitäten, die während des lehrplanmäßigen BESP-Unterrichts (auch in geblockter Form) abgedeckt und nicht als Schulveranstaltung (lt. SchVV 1995) bzw. als schulbezogene Veranstaltung angeboten werden, von der Schule zu tragen sind. Dazu zählen auch Eintritte für Kletterhallen, Eislaufplätze oder andere Sport- und Freizeitstätten. Die Kosten dafür dürfen nicht von den Eltern eingehoben werden. Ausgenommen davon sind Gebühren für Materialien (u.a. Ausrüstung, wie z.B. Leihgebühr für Eislaufschuhe).

Salzburg, 06.08.2024

Für den Bildungsdirektor:
ADir. Alexandra Schwab

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen