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Digitale Schule - Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, Information der Bildungsdirektionen und der Schulen zum Start der Anmeldephase für das Schuljahr 2024/25

2024-0.032.578
BMBWF - Präs/C/PM (Projektmanagement)
Andrea Bock
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-4297
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 4/2024 (BMBWF)

Titel: Digitale Schule - Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, Information der Bildungsdirektionen und der Schulen zum Start der Anmeldephase für das Schuljahr 2024/25
Rundschreiben Nr.: 4/2024
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: Alle Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung der Sekundarstufe I
Personenkreis: Schulleiterinnen und Schulleiter
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts
Schulunterrichtsgesetz
Kernaussagen/Ziele: nformation zur Anmeldephase zur Ausstattung von Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit einem digitalen Endgerät im Schuljahr 2024/25 (gesetzliche Frist für die Bekanntgabe der benötigten Geräte: 15. April 2024)
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 12.02.2024
Ort der Veröffentlichung: Rundschreibendatenbank des BMBWF
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit dem Schuljahr 2024/25 geht die Geräteinitiative „Digitales Lernen“ in das vierte Umsetzungsjahr. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung startet die Anmeldephase für das kommende Schuljahr und informiert über Rahmenbedingungen für die Teilnahme und Unterstützungsangebote.

1. Rechtliche Grundlage und Zielgruppe der Initiative

Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetzes – SchulDigiG) umfasst die Initiative Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung, welche ein Digitalisierungskonzept aufweisen (vgl. Punkt 5 dieses Rundschreibens)
Auszustatten sind Schülerinnen und Schüler, welche im Schuljahr 2024/25

  • erstmalig eine Klasse der 5. Schulstufe, in welcher das Digitalisierungskonzept gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz angewendet wird, besuchen oder
  • in eine Klasse der 6. bis 8. Schulstufe neu eingeteilt werden, in welcher das jeweilige Digitalisierungskonzept angewendet wird, und bis dato auch an einer anderen Schule noch nicht mit einem Gerät ausgestattet wurden.

Zu beachten ist, dass gemäß § 5 Abs. 1 SchulDigiG ein Eigentumsübergang an einem Gerät je Schülerin bzw. Schüler nur einmal erfolgen darf. Sollte im Zuge eines Schulwechsels von bereits ausgestatteten Schülerinnen und Schülern ein anderer Gerätetyp erforderlich sein, können von den Erziehungsberechtigten die Angebote der Gerätebörse in Anspruch genommen werden. Informationen zu den Themen Schulwechsel und Gerätebörse, insbesondere den Schulwechsel-Guide mit Formularen zur Geräteausgabe finden Sie auf der Projektwebsite unter https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-schulen/geraeteinformationen/geraete-nachbestellung-schulwechsel (für Schulen) bzw. https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-eltern/geraete-support/geraeteboerse (für Erziehungsberechtigte).

2. Bekanntgabe des voraussichtlichen Bedarfs an Endgeräten bis 15. April 2024

Frist für die Bekanntgabe des voraussichtlichen Gerätebedarfs für das kommende Schuljahr ist der 15. April 2024 § 2 Abs.3 SchulDigiG).

Die Eingabe der voraussichtlich auszustattenden Klassen und Schülerinnen und Schüler ist ab 27. Februar 2024 in der Verwaltungsapplikation https://app.digitaleslernen.gv.at möglich.

3. Der Weg aus der Sicht von bereits aktiv teilnehmenden Schulen

Mit der Anmeldung für die vergangenen Schuljahre haben die Schulen den „Letter of Intent“ (beiliegend) unterzeichnet und ihre Absicht bekräftigt, einen Entwicklungsprozess zur digitalen Schule in Angriff zu nehmen. Dieser Prozess soll fortgeführt werden.

Im Kontext der Anmeldung für das kommende Schuljahr 2024/25 sind jedenfalls wieder Abstimmungen mit den Schulpartnern im Rahmen der schulpartnerschaftlichen Gremien (Schulform, Schulgemeinschaftsausschuss) vorzunehmen.

Bereits in der Geräteinitiative aktive Schulen erfassen in der Verwaltungsapplikation

  • die Anzahl der voraussichtlich auszustattenden Klassen und Schülerinnen und Schüler,
  • bestätigten ihren gewählten Gerätetyp und
  • aktualisieren die Kontaktdaten der Ansprechpersonen der Schule.
  • In diesem Zusammenhang ist erstmalig auch eine Ansprechperson für das Gerätemanagement (MDM) aufzunehmen.

4. Der Weg zur Teilnahme im SJ 2024/25 für neue, bisher noch nicht aktive Schulen

Grundlage für die Teilnahme an der Initiative ist die Bestätigung des „Letter of Intent“ (beiliegend), der wesentliche Qualitäts- und Entwicklungsbereiche für eine erfolgreiche Nutzung digitaler Endgeräte für das Lehren und Lernen aufzeigt. Dieser ist durch die Schulleitung zu unterfertigen und bei Anmeldung in der Verwaltungsapplikation https://app.digitaleslernen.gv.at als Dokument hochzuladen.

Im Zuge der Entscheidungsfindung zur Teilnahme an der Initiative sind jedenfalls die Schulpartner gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einzubinden. Insbesondere Pflicht- und Privatschulen werden ersucht, vor ihrer ersten Anmeldung die Abstimmung mit ihrem Schulerhalter in Bezug auf die infrastrukturellen Rahmenbedingungen vorzunehmen.

Die Anmeldung erfolgt in der Verwaltungsapplikation https://app.digitaleslernen.gv.at. Neue, bisher noch nicht aktive Schulen

  • laden im ersten Dialogfenster den unterfertigten „Letter of intent“ hoch,
  • erfassen in der dann folgenden Registerkarte die Anzahl der voraussichtlich auszustattenden Klassen und Schülerinnen und Schüler,
  • bestätigten ihren gewählten Gerätetyp und
  • aktualisieren die Kontaktdaten der Ansprechpersonen der Schule.
  • In diesem Zusammenhang ist erstmalig auch eine Ansprechperson für das Gerätemanagement (MDM) aufzunehmen.

5. Digitalisierungskonzept als Teil der Schulentwicklung

§ 2 Abs. 2 SchulDigiG definiert das Digitalisierungskonzept als Entwicklungs- und Umsetzungsplan zur Nutzung digitaler Technologien und Medien im Rahmen des IKT-gestützten Unterrichts sowie der Schul-, Personal- und Unterrichtsentwicklung und gibt damit die Ausrichtung vor. Es hat kurz-, mittel- und langfristige Entwicklungsziele und Maßnahmen zu umfassen.

Das Digitalisierungskonzept bildet den Zugang einer Schule ab, wie sie die Digitalisierung und Digitale Bildung als Teil des Schulentwicklungsplans gestalten und in ihren Alltag integrieren wird.

Die Qualitätssteuerung der Digitalisierungskonzepte erfolgt im Rahmen der Steuerungsprozesse über die Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche zwischen Schulen und Schulqualitätsmanagerinnen und -managern. Damit diese Investitionen Sinn ergeben, müssen Schulen die erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen aufweisen, im Kollegium pädagogische Umsetzungskonzepte für die verschiedenen Fächer entwickeln und die Lehrpersonen um den wirksamen pädagogisch-didaktischen Einsatz digitaler Medien Bescheid wissen und die Geräte in ihrem Unterricht zielgerichtet einsetzen.

6. Begleitende Angebote und Initiativen für Schulen

  • Ergänzend zu den lokalen Pädagogischen Hochschulen unterstützt die Virtuelle Pädagogische Hochschule Lehrende beim Einsatz digitaler Endgeräte durch
    • Fortbildungsangebote zur fachdidaktischen Nutzung in den verschiedenen Gegenständen (z.B. MiniMOOC für Deutsch, Mathematik und Englisch für Digitale Grundbildung),
    • Einführung in verschiedene Tools für das Lehren und Lernen (z.B. Onlineseminare Digitale Werkzeugkiste) sowie
    • kurze Lernimpulse zu verschiedenen Modulen des Models digitale Kompetenzen von Lehrpersonen (z.B. coffecup learnings zum Suchen und Finden von digitalen Unterrichtsmaterialien, zum pädagogischen Alltag im Internet, zum Lehren mit digitalen Tools und digitaler Schulgemeinschaft).
  • Die Geräteinitiative „Digitales Lernen“ bündelt auf der Seite https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-schulen/fortbildungs-und-unterstuetzungsangebote eine Vielzahl an weiteren Unterstützungs- und Fortbildungsangeboten. Beispiele sind:
    • Vernetzungs- und SCHILF- und SCHÜLF-Angebote von eEducation Austria,
    • Materialien und Lernimpulse „Digital LEVEL-UP Licence“ der Pädagogischen Hochschulen PH Wien, PH Niederöstereich und KPH Wien/Krems,
    • Onlinekurse der Bildungsplattform iMOOX.at zum Lehren und Lernen mit digitalen Medien sowie zahlreiche weitere Angebote.
  • Für Ihre Fragen zu den verschiedenen Belangen der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ wenden Sie sich gerne auch an die Abwicklungsstelle OeAD unter https://digitaleslernen.oead.at/kontakt.

Mit freundlichen Grüßen

Wien, 12. Februar 2024

Für den Bundesminister:
Mag. Martin Netzer, MBA

Beilage

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten