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Koordination der Aufsicht

Die Europäische Union hat eine Reihe von europäischen IT-Großsystemen eingerichtet, deren Aufsicht von den nationalen Datenschutzbehörden und dem EDSB gemeinsam wahrgenommen wird. Zur Sicherstellung eines hohen und einheitlichen Schutzniveaus arbeiten die nationalen Datenschutzbehörden und der EDSB bei der Koordinierung der Aufsicht zusammen.

Aktuell unterliegen die folgenden IT-Systeme diesem Aufsichtsmodell:

Einige dieser Systeme enthalten sehr große Datenmengen – Eurodac zum Beispiel enthält die Fingerabdrücke von mehr als zwei Millionen Menschen und VIS verfolgt Millionen Visa-Anträge pro Jahr.

Auch wenn es leichte Unterschiede bei den Rechtsgrundlagen dieser Systeme gibt, legen diese im Allgemeinen fest, dass die nationalen Datenschutzbehörden und der EDSB zusammenarbeiten sollen, um eine koordinierte Aufsicht sicherzustellen. Zu diesem Zweck treffen sich die Vertreter der nationalen Datenschutzbehörden und des EDSB regelmäßig - üblicherweise zweimal jährlich - um Fragen von allgemeinem Interesse in Bezug auf die Aufsicht zu diskutieren. Zu den Tätigkeiten gehören unter anderem gemeinsame Kontrollen und Untersuchungen sowie die Arbeit an einer gemeinsamen Methodik.

Das Sekretariat dieser Gruppen wird vom EDSB gestellt.

Artikel 62 der Verordnung 2018/1725 sieht ein harmonisiertes Modell der koordinierten Aufsicht vor, das zur Anwendung kommt, wenn in einem einschlägigen Rechtsakt der Union auf diesen Artikel verwiesen wird. Gemäß Artikel 62 arbeiten der EDSB und die nationalen Aufsichtsbehörden im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen aktiv zusammen, um eine wirksame Aufsicht über IT-Großsysteme und über Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union zu gewährleisten. Für diese Zwecke kommen sie im Rahmen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zusammen.

Im Zuge der jüngsten Überarbeitung der IMI-Verordnung 1024/2012 wurde die koordinierte Aufsicht des IMI-Systems mit dem in Artikel 62 vorgesehenen Modell in Einklang gebracht. Infolgedessen gingen die Aufgaben der unabhängigen IMI Aufsichtskoordinierungsgruppe auf den EDSA über und wurde die Unterstützung durch das Sekretariat des EDSB an das EDSA-Sekretariat übergeben.

Nach einer Novelle des SIS-Rechtsrahmens wurde die koordinierte Überwachung des SIS an das Modell des Artikels 62 angeglichen. Infolgedessen wurden die Aufgaben der SIS II SCG an den EDSA übertragen und wurde die Unterstützung durch das Sekretariat des EDSB an das Sekretariat des EDSA übertragen.

Infolge einer  Änderung der Europol-Verordnung (EU) 2016/794 wurde die koordinierte Aufsicht über Europol an das Modell nach Artikel 62 angeglichen. Infolgedessen wurden die Aufgaben des  Europol-Kooperationsausschuss dem EDSA übertragen und die die Unterstützung durch das Sekretariat des EDSB an das Sekretariat des EDSA übergeben.