Die Geschäftsordnung („EDPB Rules of Procedure“) enthält die wichtigsten Verfahrensvorschriften für den EDSA. Diese legen fest:
- wie die Organisation des EDSA aussieht;
- wie die Zusammenarbeit seiner Mitglieder erfolgt;
- wie die Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden abläuft; und
- welche Arbeitsmethoden Anwendung finden.
Siehe die Geschäftsordnung des EDSA („EDPB Rules of Procedure“).
Bei dem „Memorandum of Understanding“ handelt es sich um ein Abkommen, in dem die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen dem EDSA und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) festgehalten sind. Sie gilt auch für die Mitarbeiter des Sekretariats, das vom EDSB zur Unterstützung des EDSA bereitgestellt wird.
Siehe das „Memorandum of Understanding“.