aberkennen
Erscheinungsbild
aberkennen (Deutsch)
[Bearbeiten]Person | Wortform | |||
---|---|---|---|---|
Präsens | ich | erkenne ab | ||
du | erkennst ab | |||
er, sie, es | erkennt ab | |||
Präteritum | ich | erkannte ab | ||
Konjunktiv II | ich | erkennte ab | ||
Imperativ | Singular | erkenne ab! | ||
Plural | erkennt ab! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
aberkannt | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:aberkennen |
Worttrennung:
- ab·er·ken·nen, Präteritum: er·kann·te ab, Partizip II: ab·er·kannt
Aussprache:
- IPA: [ˈapʔɛɐ̯ˌkɛnən]
- Hörbeispiele:
aberkennen (Info),
aberkennen (Info)
Bedeutungen:
- [1] jemandem eine Fähigkeit zu etwas, (durch gerichtliches Urteil) ein Recht auf etwas, eine Auszeichnung, einen Titel oder Ähnliches absprechen
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel ab als Verbzusatz und dem Verb erkennen
Synonyme:
- [1] (Rechtssprache:) abjudizieren; absprechen, abstreiten; (schweizerische Rechtssprache:) einstellen; entziehen, sperren, verweigern, vorenthalten, wegnehmen
Gegenwörter:
- [1] zuerkennen
Beispiele:
- [1] Ihm wurden durch das Urteil alle bürgerlichen Rechte aberkannt.
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] jemandem eine Fähigkeit zu etwas, ein Recht auf etwas absprechen
- [1] Wikipedia-Artikel „aberkennen“
- [1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „aberkennen“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „aberkennen“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „aberkennen“
- [1] The Free Dictionary „aberkennen“