Verfassung Syriens

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Basisdaten
Titel: Verfassung der Arabischen Republik Syrien
Art: Verfassung
Geltungsbereich: Syrien
Rechtsmaterie: Verfassungsrecht
Erlassen am:
Inkrafttreten am: 27. Februar 2012
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verfassung Syriens (arabisch دستور سوريا, DMG Dustūr Sūriyā) vom 27. Februar 2012 bestimmt die grundlegenden Funktionen der Staatsregierung. Es bestimmt Syriens Wesenszüge als arabisch, demokratisch und republikanisch. Darüber hinaus beschreibt es das Land in der Linie mit der panarabischen Ideologie als eine Region der erweiterten Arabischen Welt und sein Volk als untrennbaren Teil der „arabischen Nation“.

Ältere Verfassungen seit 1930

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Ältere Versionen der Verfassung schließen eine 1930 von Ibrahim Hananu (NB) verfasste und eine ihr folgende Vorläufige Verfassung vom 25. April 1964 mit ein. Die bis 2012 gültige syrische Verfassung von 1973 festigte die Macht der Arabisch-Sozialistischen Baath-Partei, ihr §8 beschrieb die Partei als „die führende Partei in der Gesellschaft und dem Staat“. Die wirkliche Macht blieb beim Präsidenten der Republik (seit 2000 Baschar al-Assad, wiedergewählt im Jahre 2007), der gemäß §84 der alten Verfassung in einem Referendum auf Vorschlag des syrischen Zweiges der Baath-Partei gewählt wird.

Inhalt der Verfassung 2012

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In der neuen Verfassung wurden alle Bezüge auf den Sozialismus gestrichen. Auch der in Artikel 8 der bisherigen Verfassung festgeschriebene Führungsanspruch der Baath-Partei wurde gestrichen. Die islamische Rechtswissenschaft (Fiqh) wird zu einer Hauptquelle der Gesetzgebung. Der Paragraph lässt offen, welche Gesetze nun aus dem Koran und der Sunna entnommen werden.

Der syrische Präsident muss Muslim sein. Des Weiteren muss er von Geburt Syrer sein, im Land geboren sein und darf nur mit einer Syrerin verheiratet sein. Sein Mindestalter zum Zeitpunkt der Wahl muss 40 Jahre betragen. Die Amtszeit des Präsidenten liegt in der neuen Verfassung bei sieben Jahren, eine Wiederwahl ist nur einmal möglich. Letzteres zählt aber erst nach der aktuellen Amtsperiode Assads. Kandidieren darf nur, wer die Unterstützung von mindestens 35 Mitgliedern des 250 Sitze umfassenden Parlaments (Syrischer Volksrat) hat. Parteien mit regionaler, religiöser oder ethnischer Grundlage sind verboten. Innerhalb von 90 Tagen nach dem Referendum wurde der Volksrat bei der Parlamentswahl in Syrien 2012 neu gewählt.[1]

Einzelnachweise

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  1. Christoph Sydow: Syrien in schlechter Verfassung. Zenith Online, 21. Februar 2012, archiviert vom Original am 10. Juli 2012; abgerufen am 24. Februar 2012.