Erzherzogtum Österreich

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Territorium im Heiligen Römischen Reich
Erzherzogtum Österreich
Wappen
Karte
Alternativnamen Niederösterreich, Erzherzogtum Österreich ob und unter der Enns
Entstanden aus Herzogtum Österreich
Herrschaftsform Herzogtum
Herrscher/
Regierung
Erzherzog/Statthalter, Landmarschall und Landesregierung
Heutige Region/en AT-3/4
Reichstag Reichsfürstenrat, Geistliche Bank
Reichskreis Österreichischer Reichskreis
Hauptstädte/
Residenzen
Wien (Linz, Wiener Neustadt)
Dynastien Habsburg,
Habsburg-Lothringen
Konfession/
Religionen
römisch-katholisch
Sprache/n Deutsch
Aufgegangen in Erzherzogtum Österreich ob der Enns, Erzherzogtum Österreich unter der Enns

Das Erzherzogtum Österreich, bis 1453[1] Herzogtum Österreich, war ein Reichslehen des Heiligen Römischen Reiches. Während die lehnsrechtliche Einheit bis zum Reichsende 1806 bestehen blieb, war bereits im 13. Jahrhundert eine landesrechtliche Teilung in Österreich ob der Enns und Österreich unter der Enns erfolgt, woraus schließlich die heutigen österreichischen Länder Oberösterreich und Niederösterreich hervorgingen.

Das Herzogtum Österreich entstand im land- und lehensrechtlichen Sinne auf dem Reichstag von Regensburg 1156, als die Mark Österreich vom Herzogtum Bayern getrennt und zum selbständigen Territorialherzogtum erhoben wurde. Die darüber von Kaiser Friedrich I. Barbarossa in der Kreuzhofkapelle (Regensburg) ausgestellte, später Privilegium minus genannte Urkunde enthielt eine Reihe von Sonderrechten, teils eigens für das erste mit diesem Territorium belehnte Herzogspaar, Heinrich II. Jasomirgott aus dem Haus der Babenberger und dessen Frau Theodora, teils für deren Nachfolger, womit sie für den gleichzeitig erfolgten Verzicht auf Bayern entschädigt wurden.

1192 erwarben die Babenberger auch das nach der Stadt Steyr im Traungau benannte Herzogtum Steiermark, starben jedoch 1246 im Mannesstamme aus. Die Steiermark fiel kurzzeitig an Ungarn, während Ottokar II. von Böhmen das Herzogtum Österreich und den Traungau erwarb. Dies war der Anlass dafür, dass die westlichen Landesteile Österreichs von diesem abgetrennt und mit dem Traungau zu einem selbständigen Land, Österreich ob der Enns, zusammengeführt wurden, während die Länder östlich der Enns als Österreich nid der Enns bezeichnet wurden.

Reichsrechtlich bildeten beide Länder weiterhin ein Lehen. Mit diesem wurden 1282 die Habsburger zur gesamten Hand belehnt, so dass alle Habsburger, nicht nur die jeweils regierenden, den Herzogstitel führten. 1358/59 unternahm Herzog Rudolf IV. von Österreich einen großangelegten Versuch, seine Stellung im Reich eigenmächtig zu verbessern, wozu er eine Reihe von gefälschten Urkunden, darunter das später sogenannte Privilegium maius anfertigen ließ. Dieses sah für den österreichischen Landesfürsten den Titel „Pfalz-Erzherzog“ vor. Die Urkunden wurden zunächst Kaiser Karl IV. vorgelegt, der sie jedoch nicht anerkannte.[2] 1442/1453 erfolgte jedoch die Anerkennung durch Kaiser Friedrich III., der zugleich österreichischer Landesfürst war und 1453 den Titel eines „Erzherzogs“ annahm, den fortan alle Habsburger führten.

Der Erzherzog von Österreich behauptete im Reich den ersten Rang nach den Kurfürsten. Er führte am Reichstag das Direktorium im Reichsfürstenrat während der Beratungen (directorium agens); sein Anspruch, auch die weltliche Bank anzuführen, scheiterte am Widerstand Bayerns, das diese Position für sich behauptete, weshalb der österreichische Erzherzog kurioserweise die geistliche Bank anführte, obwohl er weltlicher Reichsfürst war.

Die Einheit der beiden Länder ob und nid der Enns wurde auch während der diversen habsburgischen Länderteilungen gewahrt (siehe Habsburgermonarchie). Die beiden Länder bildeten in diesem Zusammenhang die niederösterreichische Ländergruppe und unterstanden einem gemeinsamen Regiment. Im Zuge der theresianischen Verwaltungsreformen ging diese Verwaltungseinheit unter; mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 endete auch das Reichslehen Österreich, womit die letzten besonderen Verbindungen zwischen dem Land ob der Enns und dem Land unter der Enns untergingen. Das Erzherzogtum Österreich ob der Enns und das Erzherzogtum Österreich unter der Enns bildeten fortan zwei selbständige Kronländer innerhalb der Habsburgermonarchie, in der sie bis zu deren Ende 1918 verblieben.

  • Wilhelm Brauneder: Österreichische Verfassungsgeschichte. 11. Auflage. Verlag Manz, Wien 2009.
  • Richard van Dülmen: Weltgeschichte: Entstehung des frühneuzeitlichen Europa 1550–1648. Bd. 24, Weltbild Verlag, Augsburg 1998.
  • Günter Barudio: Weltgeschichte: Das Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung 1648–1779. Bd. 25, Weltbild Verlag, Augsburg 1998.

Historische Monographien:

  • Ignaz de Luca: Das Erzherzogthum Oestreich. 1. Band von Geographisches Handbuch von dem Oestreichischen Staate. Verlag Joseph V. Degen, Wien 1791 (Google eBook, vollständige Ansicht).
  1. Nach Heinrich Koller: Kaiser Friedrich III. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2005, S. 135, war die Bestätigung (und Erweiterung) der "Österreichischen Freiheitsbriefe" im Jahr 1453 durch Kaiser Friedrich III. nicht die Erhebung des Landes bzw. des Herzogtums Österreich zum Erzherzogtum. Dabei ging es nur um das Haus bzw. die Familie der Herzöge von Österreich und deren Erhebung zu Erzherzögen. Die auch in seriöser Sekundärliteratur weit verbreitete Annahme, dass das Land (Herzogtum) Österreich bereits damals zum Erzherzogtum erhoben wurde, dürfte die Folge einer Verwechslung des Österreich-Begriffes sein, der im Spätmittelalter nicht nur das Land (Herzogtum) Österreich meinte, sondern auch der Name jener Dynastie war, die heute als die Habsburger bezeichnet wird.
  2. Diese auch in seriöser Sekundärliteratur verbreitete Meinung wurde inzwischen wissenschaftlich widerlegt. Fakt ist, dass Karl IV. zwar nicht alle Urkunden des Privilegium maius bestätigt hat, aber Teile von diesen sehr wohl. Der Titel „Pfalz-Erzherzog“ gehörte zu jenen Teilen, denen er die Anerkennung verweigerte. Vgl. dazu die sehr informative Zusammenfassung von Christiane Thomas: Privilegium maius (1358/1359) als Erweiterung des Privilegium minus, 1156. In: uni-klu.ac.at. Abgerufen am 4. Dezember 2021.