Semesterapparate einrichten
Wie funktioniert das?
Bitte reichen Sie uns eine Literaturliste mit den gewünschten Titeln ein, die im konventionellen Apparat eingestellt werden sollen. Erstellen Sie die Literaturliste komfortabel mit unserem Online-Formular und senden Sie sie uns zu.
Hinweise
- Damit Ihr Semesterapparat rechtzeitig vor Semesterbeginn eingerichtet werden kann, reichen Sie bitte die Angaben für die benötigte Literatur zum Sommersemester vor dem 1. März und zum Wintersemester vor dem 1. September ein.
- Ein Semesterapparat kann bis zu 20 Titel pro Veranstaltung umfassen und steht in der Regel für die Dauer eines Semesters zur Verfügung
- Die Apparate eines Semesters werden in der Regel nach dem Vorlesungsende aufgelöst. Bitte teilen Sie eine Verlängerung um ein weiteres Semester rechtzeitig vor diesen Terminen mit.
Elektronisch über Stud.IP verfügbare Literatur
Wenn Sie von der Bibliothek lizenzierte oder frei verfügbare elektronische Literatur im Dateibereich Ihrer Veranstaltung in Stud.IP verfügbar machen möchten, können Sie sie über die in Stud.IP integrierte Suche in Bibliotheksverzeichnissen direkt hinzufügen. Bei Unklarheiten oder wenn kleine Teile gedruckt vorhandener Literatur unter Beachtung des geltenden Urheberrechts digitalisiert werden sollen, kann in Stud.IP eine Anfrage an die Bibliothek gestellt werden. Auch digitalisierte Auszüge aus Printbestand der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek (GWLB) stellen wir auf diesem Weg gerne bereit.
- Ihre Veranstaltung wird automatisch aus dem Online-Vorlesungsverzeichnis (HIS-LSF) heraus in Stud.IP übernommen. Finden Sie diese dort nicht, wenden Sie sich bitte an Ihren HIS-LSF-Beauftragten.
- Bei Fragen zur Registrierung in Stud.IP hilft Ihnen Ihr Institutsadministrator für Stud.IP.
Tutorial
Literatursuche über die Bibliotheksschnittstelle in Stud.IP – Digitale Ressourcen einbinden und anfordern
Rechtliche Hinweise
Die rechtliche Grundlage für die Bereitstellung elektronischer Dokumente ohne Zustimmung der Urheberin/des Urhebers und zum Zweck der Veranschaulichung im Unterricht ist § 60a Urheberrechtsgesetz. Es darf lediglich ein kleiner Teil eines Gesamtwerkes digitalisiert und bereitgestellt werden. Hierzu zählen zum Beispiel einzelne Kapitel oder Zeitschriftenaufsätze. Sollten wir bei der Bearbeitung des Semesterapparates feststellen, dass es zu Problemen bei der Bereitstellung kommen kann, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf. Auf urheberrechtlich geschützte Dokumente kann in Ihrer Veranstaltung erst zugegriffen werden, wenn sie gesperrt ist.