Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Erklärung: 18.08.2020
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.tib.eu und dessen Unterseiten.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) und des WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Inhalte, die von der TIB in ihrer Funktion als Kulturerbesammlung, nicht oder nur durch unverhältnismäßigem Aufwand barrierefrei umgewandelt werden können
- Inhalte der TIB, die als Archive gelten, d.h., Inhalte, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.
- In den Webauftritt eingebundene Informationen, insbesondere
- PDF-Dokumente
- Videos
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Zu 1. & 2.:
Diese Inhalte sind von der Anwendung der Barrierefreiheit ausgenommen gemäß § 9 Absatz 2 NBGG.
Zu 3.:
Der Webauftritt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.08.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Technische Informationsbibliothek (TIB)
- Vertrauensperson der TIB für schwerbehinderte Menschen -
Postfach 60 80, 30060 Hannover
Per Telefon: 0511 762-17806
Per E-Mail: SBVtibeu
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Per Telefon: 0511/120-4010
Per E-Mail: schlichtungsstellems.niedersachsende