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Specification BUG in EN16931 : BG-3 PRECEDING INVOICE REFERENCE #101
Comments
Vielen Dank für Ihre Frage! Das Problem ist bekannt und liegt zunächst nicht im Standard XRechnung begründet. Vielmehr ist es so, dass das der XRechnung zugrunde liegende Normenwerk EN16931 in den entsprechenden Syntaxmapping (CEN/TS 16931-3-3 – Electronic invoicing – Part 3-3: Syntax binding for UN/CEFACT XML Industry Invoice D16B) für die BG-3 PRECEDING INVOICE REFERENCE die Kardinalität normativ auf 0..1 festlegt. Aktuell wird der Fehler auf CEN-Ebene thematisiert, allerdings ist nicht von einer kurzfristigen Lösung auszugehen. Das Referenzieren von mehreren vorangegangenen Rechnungen ist in UBL-Syntax möglich. |
Erstmal danke für ihre Antwort! Leider enthält ihre Antwort keine neuen Informationen für mich. Das Problem ist seit Jahren bekannt. Ich verstehe, dass das Problem in EN16931 und CII herrscht. Wird die Kosit/XRechnung mal etwas Druck auf europäischer Ebene machen? Für mich bedeutet es, dass in manchen Konstellationen nur UBL funktionieren wird. Die Kosit sollte evtl. explizit darauf aufmerksam machen. ZUGFeRD funktioniert aktuell nur mit CII, also können mit einer ZUGFeRD-Datei nicht alle Möglichkeiten einer Rechnung(XRechnung) abgedeckt werden. Vllt sollte Kosit auch nur noch das UBL-Format unterstützen. |
Toll! Version 2.3 löst das Problem aber nicht vollständig. |
Da die EN16931 die Kardinalität auf 0..1 definiert, sind jegliche Änderungen der Syntax schön, aber helfen nicht wirklich. Grundsätzlich sind Extensions mit Vorsicht zu genießen, da sie eine bilaterale Abstimmung bedürfen. Ein CIUS hat ja den Vorteil, dass er von jedem Empfänger der die EN empfangen kann, ohne vorherige Abstimmung empfangen kann. Daher sind CIUS immer Extensions vorzuziehen, wenn es um einen breiten Einsatz geht. |
Danke für die ausführliche Antwort und die neuen Informationen! Ich gehe davon aus, dass das semantische Datenmodell der EN16931 und das CII-Mapping angepasst werden. Wenn ich ihre Ausführungen richtig verstehe, dann wird wohl erst die XRechnung Version für Februar 2026 die Änderungen erhalten?
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Ich bezog mich mit meiner Anmerkung auf die Version 3.0.1, womit die wohl veraltet war. Jetzt habe ich mir die Version 3.0.2 gezogen und sage schon mal danke für die Korrektur. Neue Frage im Zusammenhang: Wenn ich für eine Schlussrechnung (Endrechnung) vorangegangene Abschlagszahlungen oder Anzahlungen aufführen muss, welchen Ort soll ich dafür wählen? Die Frage ist hierzu auch, wie ist UStG §14 (5) aufzufassen. Im Netz findet man weitgehend die Auffassung, dass jede Zahlung einzeln mit Datum, Betrag und MwSt. aufzuführen ist. Dass ich die Gesamtsumme per BT-113 übergeben kann ist mir natürlich bekannt. Wenn die Angabe der Gesamtsumme gesetzlich ausreichend ist, erübrigt sich meine Frage. vg |
Für jedes Thema bitte einen eigenen Issues - sonst wird's schwierig - danke |
Ich möchte meine Auffassung noch etwas konkretisieren. Einer Anzahlung oder einer Abschlagszahlung liegt gemeinhin eine entsprechende Anzahlungsrechnung oder Abschlagsrechnung zugrunde. Diese Begriffe können aber keinesfalls synonym verwendet werden. Gerade im Bauwesen kann man froh sein, wenn man auf den Betrag einer Abschlagsrechnung eine Abschlagszahlung bekommt. Eigentlich kann ich keinen Zweck für die n-Kardinalität von BG-3 erkennen. Stattdessen fehlt ein Gruppe PRECEDING PAYMENT REFERENCE mit der Kardinalität 0 .. n. Das Analog in CII wäre dafür der Node SpecifiedAdvancePayment. Es gibt hier also einen starken Zusammenhang mit dem aktuellen Thema des Threads. vg |
Zunächst zur ursprünglichen Fragestellung: das semantische Datenmodell der EN 16931, auf dem XRechnung als CIUS der EN basiert, sieht für BG-3 eine Kardinalität von 0..* vor. Dies ist in der Version D21B von CII, auf die die aktuelle Version der EN 16931 referenziert und für die das Syntaxmapping in CEN/TS 16931-3-3:2017 Electronic invoicing – Part 3-3: Syntax binding for UN/CEFACT XML Cross Industry Invoice D16B definiert wurde, nicht umsetzbar. Änderungen am semantischen Datenmodell oder anderer normativer Vorgaben (wie z.B. der referenzierten Version einer Syntax) der EN 16931, welche derzeit im Hinblick auf die Anforderungen aus dem B2B-Bereich überarbeitet wird, werden nach deren Veröffentlichung in XRechnung umgesetzt werden. Normative Versionen von XRechnung (welche Änderungen am semantischen Datenmodell enthalten) können am 31.1. und 31.7. eines Jahres veröffentlicht werden und treten nach einer Übergangsfrist von 6 Monaten in Kraft. Sie liegen also richtig in der Annahme, dass nicht von kurzfristigen Anpassungen auszugehen ist. |
Nun ein allgemeiner Hinweis: zur Wahrung der Übersichtlichkeit nutzen Sie bitte dieses Repository für Themen, die technische Fragestellungen den Standard XRechnung betreffen. Für fachliche Fragen bezüglich XRechnung kann das Funktionspostfach [email protected] genutzt werden. Sofern diese normative Aspekte der EN 16931 betreffen, kann die KoSIT dabei unterstützen, Fragestellungen in den entsprechenden Gremien einzubringen. Für technische Fragen bezüglich der CEN-Schematron Regeln nutzen Sie bitte https://github.com/ConnectingEurope/eInvoicing-EN16931. Diskussionen zu Formaten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der KoSIT fallen (z.B. ZUGFerD), sollten in den dafür vorgesehenen Foren erfolgen und werden hier ggf. gelöscht werden. |
Hier handelt es sich um einen editoriellen Fehler in der Spezifikation XRechnung, der mit der Version XRechnung 3.0.2 korrigiert wurde. |
Okidoki & Danke Ich habe mein Anliegen jetzt mal an die genannte Mail-Adresse geschickt. vg |
Danke :) |
Kurze Korrektur zu Deinem Text: In EN16931 wird D16B verwendet und nicht D22B. Wie in meinem von Dir gelöschten Kommentar erwähnt, schreibt das Amtsblatt der Europäischen Union L266 von 2017 dies vor. |
Wie wird mit folgendem Problem umgegangen? Hat XRechnung eine Anpassung für CII?
klst-de/e-invoice#19 (comment)
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