Mithilfe der dortigen Informationen zum Thema Datenschutz kann Ihr Anliegen möglicherweise rasch im Vorfeld geklärt werden, ohne dass Sie sich in ein formelles Verwaltungsverfahren einlassen müssen.
Sie können zwischen der Einbringung einer Beschwerde oder der Anregung eines amtswegigen Prüfverfahrens wählen. Der Unterschied zwischen Beschwerden und amtswegigen Prüfverfahren wird in weiterer Folge erklärt.
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